Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung verschiedener Netzteile im Auftrag der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH.
Zweck der Ausschreibung ist die Deckung des Bedarfs an für den planmäßigen Ersatz altersbedingt abgängiger Teile sowie den Um-/ Aus- und Neubau von Lichtsignal- sowie Beleuchtungsanlagen.
Die Angaben und Bedarfsmengen zu den Netzteilen sind in der Leistungsbeschreibung detailliert angegeben.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Zeit vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027 zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional dreimalig um je ein Jahr verlängert werden.Die Geltendmachung der jeweiligen Option zur Vertragsverlängerung muss vom Auftraggeber schriftlich erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber teilt die Gesamtleistung in fünf Lose auf und wird diese an maximal zwei Auftragnehmer in Rahmenverträgen vergeben.
Der Vertrag enthält drei Optionen zu jeweils ein Jahr Verlängerung.
Der Bieter ist berechtigt für die drei optionalen Vertragsverlängerungen über jeweils 12 Monate eine Preisanpassung in Prozent im Angebotsschreiben anzugeben, welche im Falle der Vertragsverlängerung für das betreffende Vertragsjahr wirksam wird.
Die Ausführung der Netzteile wird über die fachlichen Vergabeunterlagen vom Auftraggeber detailliert vorgegeben, so dass hier nur der Preis gewertet werden kann.
Der Preis (in EUR, ohne USt.) wird aus der Wertungssumme des Angebotes pro Position (Los) ermittelt.
Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument 00_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben.
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt eine formale Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Angebote. Dabei prüft der Auftraggeber, ob die eingegangenen Angebote, die in diesen Angebotsbedingungen und den weiteren Vergabeunterlagen festgelegten formalen Anforderungen einhalten.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Zunächst werden alle eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 56 Abs. 1 VgV).
Die Vergabestelle behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern. Fehlende Unterlagen, die Preisangaben enthalten, dürfen nicht nachgefordert/nachgereicht werden.
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. Anlage).
Die Anforderung an die Eignung gemäß Dokument 06_Eignungskriterien_Mindestanforderungen sind:
2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Veröffentlichungstag der Bekanntmachung sein.
3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
4. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einerMindestdeckungssumme je Schadensereignis von: Sachschäden: mindestens 2.5 Mio EUR, Vermögensschäden mind. 1 Mio EUR. Erklärung und Nachweis über das Vorliegeneiner Betriebshaftpflichtversicherung mit der genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung desVersicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers,im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen (siehe Anlage: Erklärung Versicherung).
6. Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).Benennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen:a) die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sind,b) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
7. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:- Anzahl der Mitarbeiter(vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
8. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen- Verhaltenskodex der HHVA- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)