Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Verteilersäulen, inkl. Montageplatte nach Vorgabe der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (kurz: HHVA). Zweck der Ausschreibung ist die Bedarfsdeckung für Zusatzkomponenten zur Erweiterung von Lichtsignalanlagen. Die ausgeschriebene Menge umfasst den Bedarf für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Optionsrechte.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Zeit ab Zuschlagserteilung für voraussichtlich 12 Monate zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional dreimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Lieferung von 500 St. Kommunikations-Schrank A310 OCIT, RSU usw.
Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis basieren auf der Planung des Auftraggebers und es handelt sich nicht um verbindliche Mengen und verpflichten nicht zum Abruf. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mengen bei Bedarf bis zu 30% zu erhöhen.
Die Auftragserfüllung erfolgt in Teilleistungen, die einzeln abgerufen werden und jeweils gesondert abzurechnen sind. Die Abrufe erfolgen beim Auftragnehmer schriftlich durch die Disposition des Auftraggebers. Jegliche Änderungen bezüglich der im Vertrag definierten Artikel sind dem Auftraggeber unverzüglich aufzugeben. Die Lieferung erfolgt frei Lager/ Verwendungsort des Auftraggebers im Großraum Hamburg. Der genaue Anlieferort wird mit dem Abruf bekannt gegeben.
Im Rahmenvertrag werden über die Vertragslaufzeit hinaus drei Optionen zur Vertragsverlängerung zu jeweils einem Jahr vereinbart.
Der Preis des Angebots wird mit 60 Punkten gewichtet.
Die maßgeblichen Wertungs- und Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung und Unterkriterien für die Bewertung sind ausführlich in der Anlage "8. Wertungs- und Zuschlagskriterien" aufgeführt.Die Qualität des Angebots wird mit 140 Punkten gewichtet.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Gesamtmengen bei Bedarf, um bis zu 30 % zu erhöhen.
Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben.
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt eine formale Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Angebote. Dabei prüft der Auftraggeber, ob die eingegangenen Angebote, die in diesen Angebotsbedingungen und den weiteren Vergabeunterlagen festgelegten formalen Anforderungen einhalten.
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Zunächst werden alle eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 56 Abs. 1 VgV).
Die Vergabestelle behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern. Fehlende Unterlagen, die Preisangaben enthalten, dürfen nicht nachgefordert/nachgereicht werden.
Die Anforderung an die Eignung gemäß Anlage 11. Eignungskriterien Mindestanforderungen sind:1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben: Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern (siehe Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen (siehe AnlageErklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Die Anforderung an die Eignung gemäß Anlage 11. Eignungskriterien Mindestanforderungen sind:
3. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von: Sach- und Vermögensschäden: mindestens 5.000.000 EUR. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers,im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen (siehe Anlage: Erklärung zur Versicherung).
4. Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar vorhanden (vgl. Anlage Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung)
5. Angabe von geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen aus den letzten fünf Jahren über früher ausgeführte und vergleichbare Dienstleistungen. (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung)
Mindestanforderung:- Benennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen- Sämtliche Referenzen müssen abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Leistung fertiggestellt und abgenommen wurde- Der Abschluss jeder Referenz darf höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
Zahlungsziel beträgt 30 Tage
Rechnungslegung erfolgt an MHIL@hhva.de.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)- Erklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)