Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Bau- und Elektromontageleistungen, die im Zusammenhang mit Lichtsignalanlagen und Beleuchtungsanlagen in Hamburg stehen. Im Auftrage von Hamburg Verkehrsanlagen GmbH sind auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
Stellen, Auswechseln, Demontieren von diversen Stahlmasten (Höhe 2,4m bis 16m), Fundamenten, Kunststoffschränken sowie montieren/demontieren von Signalgebern, Anforderungstastern und Leuchten sowie dazugehörigen Anbauteilen von Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen, inkl. Kabellegungs- und -montagearbeiten, Oberflächenwiederherstellung, Koordination von Absperrmaßnahmen, Durchführung von Transportleistungen sowie Asphaltentsorgung auf dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere Informationen sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Gesamtleistung in zwei Fachlose (1. BEL/LSA; 2. BEL) mit insgesamt 9 Teillose aufzuteilen und diese auf mehrere Auftragnehmer in Rahmenverträgen zu beauftragen.
Fachlos 1: Tiefbauleistung komplett (Beleuchtungs-/Lichtsignalanlagen)- aufgeteilt in 6 gleiche Teillose- bis zu 3 Rahmenvertragspartner- Zuschlagslimitierung auf maximal 4 Teillose pro AN
Los 2: Tiefbauleistung Beleuchtung- aufgeteilt in 3 gleiche Teillose- bis zu 3 Rahmenvertragspartner- Zuschlagslimitierung auf max. 2 Teillose pro AN
Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt gemäß den rahmenvertraglichen Regelungen, durch gesonderten Einzelabruf ohne das hierauf ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers besteht. Weitere Informationen sind Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit ab 15.05.2026 bis zum 31.05.2027 und kann durch den Auftraggeber optional dreimalig, um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertragspartner wird anhand der Wertungskriterien ausgewählt.
Bei den Mengenangaben im Leistungsverzeichnis handelt es sich um Erfahrungswerte und nicht um verbindliche Abnahmemengen. Je nach Entwicklung der Beauftragungslage kann es zu Verschiebungen der Mengen innerhalb der Ordnungszahlen kommen. Die Mengenangaben dienen als Anhaltspunkt für ein zu erwartendes Auftragsvolumen und zur Angebotskalkulation. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen verpflichten nicht zum Abruf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer im Rahmen dieses zu schließenden Rahmenvertrags keine kontinuierliche Auslastung der Kapazitäten zu. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Im Rahmenvertrag werden über die Vertragslaufzeit hinaus drei Optionen zur Vertragsverlängerung zu jeweils einem Jahr vereinbart.
Der Erfüllungsort der einzelnen Dienstleistungen liegt im Großraum Hamburg und ist dem jeweiligen Leistungsabruf zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Gesamtmengen bei Bedarf, um bis zu 30 % zu erhöhen.
Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument 00_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben.
a) Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohn gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz gemäß Formularb) Einhaltung von EU-Sanktionen gegen Russland gemäß Formular
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Es sind keine Personen zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern schnellstmöglich nach Angebotsöffnung per dtvp zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 16a VOB/A fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern.
Die Anforderung an die Eignung gemäß Dokument 05_Eignungskriterien_Mindestanforderungen sind:1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben: Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen (siehe AnlageErklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
Die Anforderung an die Eignung gemäß Dokument 05_Eignungskriterien_Mindestanforderungen sind:Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
4. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von: Sach- und Vermögensschäden: mindestens 5 Mio EUR. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers,im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen (siehe Anlage: Erklärung Versicherung).
5. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:-Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich-Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
6. Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar vorhanden (vgl. Dokument Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung)
7. Eigenerklärung auf Basis der bei der Auftragsausführung möglichen ausgehenden Gefährdungen, sind vom Bieter die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
14. Verpflichtungserklärung zur Sicherheitseinweisung der Mitarbeiter (vgl. Dokumente Verpflichtungserklärung Sicherheitseinweisung mit Anlagen)
8. Zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fachkräfte für Elektroarbeiten müssen folgende für die ordnungsgemäße Auftragsausführung notwendigen Schulungen bzw. Ausbildungen vor Vertragsbeginn absolviert haben. (vgl. Dokument Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung)
- Kabelmonteur-Ausbildung im 1-kV-Stromnetz der Hamburger Energienetze GmbH- Schaltberechtigung im 0,3-KV/(ÖB)-Stromnetz der Hamburger Energienetze GmbH - Eintragung in "Liste FN (A3)" für Aufgrabungen in Fahrbahnen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amt Verkehr- Genehmigung zur Beförderung von Abfällen gemäß § 53 KrWG
und weitere fachliche Qualifikation zur Kolonnenzusammensetzung gemäß Dokument Erklärung zur fachlichen Qualifikation vorgesehener Mitarbeiter.
12. Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung des Unternehmens pro Kolonne * **. Mindestens:
1 x LKW mit Ladekran und 7,5t Zuladung Kranauslage mind. 12m Lastangabe ca. 1,8 t bei 6,0 m Ausladung 1 x LKW mit Ladekran, zulässiges Gesamtgewicht 7,5 t 1 x Aufbaugestell für Lkw für Masttransporte Mastlängen bis 9,7 m bei gleichzeitiger Ausladung bis 3,0 m, Einzelgewicht bis 250kg/Stk., Traglast insges. ca. 1t 1 x Transporter / Werkstattwagen 1 x Hubarbeitsbühne mit Arbeitshöhe von min. 22 m
Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen über Warnmarkierungen nach DIN 30710 verfügen.
*Die Gesamtheit der nachzuweisenden Mindestqualifikationen ergibt sich aus den oben genannten Mindestqualifikationen pro Kolonne multipliziert mit der Anzahl der bereitzustellenden Kolonnen, summiert über alle angebotenen Teillose. Im Falle einer Angebotsabgabe auf mehrere Teillose bezieht sich die Mindestanforderung auf die Summe der je Teillos geforderten Mindestanzahl der fachlichen Qualifikationen und technischer Ausrüstung.
**Der Bedarf an technischer Ausrüstung über eine Kolonne hinaus muss nicht zwingend im Eigenbestand vorgehalten werden, sondern kann auch durch eine Leihnehmerschaft ausgeglichen werden. In diesem Fall ist die beabsichtigte Leihnehmerschaft über den Vordruck "Verpflichtungserklärung Dritter/Eignungsleihe" bekanntzugeben.
15. Es sind mindestens 2 geeignete unterschiedliche Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zu benennen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen- Verhaltenskodex der HHVA (vgl. Anlage)- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)