Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind ausschließlich Unternehmen zugelassen, die die für die Ausführung des Auftrags erforderliche Eignung besitzen. Die Eignung umfasst insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus dürfen keine Ausschlussgründe gemäß den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften vorliegen.
Der Nachweis der Eignung erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen, Formblätter und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern.