(1) Im Fall einer Eignungsleihe wird hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt, dass der Bieter und das
Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
(2) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform und das dortige Kommunikationsfeld an den Auftraggeber zu stellen.
(3) Die Abgabe von Angeboten erfolgt ausschließlich über das Angebotstool der Vergabeplattform und keinesfalls über das Kommunikationsfeld für Bewerber-/Bieterfragen.
(4) Teilnehmerauswahl: Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Es werden die Bewerber aufgefordert, die im Ergebnis der nachstehenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen.
Die vorgelegten Unternehmensreferenzen müssen zunächst die Anforderungen an die Vergleichbarkeit vollständig erfüllen, um für die Teilnehmerauswahl zugelassen zu werden. Im Rahmen der Teilnehmerauswahl werden nur die Referenzen bewertet, die der Bewerber im Formblatt I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit als Referenzen 1-3 betitelt. Sollte eine Teilnehmerauswahl erforderlich werden, werden die benannten Referenzen näher auf die nachfolgend dargestellten Merkmale geprüft und bewertet.
- Referenz betrifft die Beratung für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt oder einer mehrheitlich im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Rundfunk-/Fernsehanstalten stehenden Gesellschaft
= 10 Punkte
- Referenz betrifft die Organisations- und Strategieberatung = 5 Punkte
- Referenz betrifft die Beratung zu Changemanagement-Prozessen
= 5 Punkte
- Referenz betrifft die Beratung zu Transformationsprozessen = 5 Punkte
- Referenz hatte die Abstimmung mit verschiedenen, mind. drei, unterschiedlichen Stakeholdern (Aufsichtsgremium/Personalvertretung/Geschäftsführung etc.) zum Gegenstand = 5 Punkte
Eine Unternehmensreferenz kann daher bei Erfüllung aller Merkmale somit 30 Punkte erzielen.
Wenn ein Bewerber drei vergleichbare Unternehmensreferenzen vorlegt, die alle genannten Merkmale aufweisen, sind somit maximal 90 Punkte zu erzielen.
Es werden die drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die höchste Gesamtpunktzahl erzielen. Bei Punktgleichheit ist zunächst die höhere Punktzahl bei den Referenzen, welche die Beratung für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt oder einer mehrheitlich im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Rundfunk-/Fernsehanstalten stehenden Gesellschaft, betreffen maßgeblich und sodann die höhere Punktzahl bei den Referenzen über die Beratung zu Transformationsprozessen. Sollte auch dann keine Unterscheidung möglich sein, erfolgt die Auswahl per Los.