Verfahrensangaben

Erweiterung der Cloudian S3-Storage Umgebung

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Ingolstadt GmbH
DE128601139
Krumenauerstraße 25
85049
Ingolstadt
Deutschland
DE211
vergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
0841

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
09-0318006-60
Maximilian Str. 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30234000-8
72317000-0
72267000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Cloudian Storage Erweiterung, Inbetriebnahme und Wartung:
Aktuell wird im Projekt ´Langzeitarchiv´ Cloudian S3 Storage betrieben. Die Installation hat eine kapazitive Begrenzung, um weitere Arbeiten im Projekt und der Langzeitdatenhaltung zu realisieren und einen großen Teil der Daten unter direkter Anbindung und Steuerung von NODEUM auslagern und verwalten zu können, soll eine weitere Cloudian-Infrastruktur aufgebaut werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

6 Stück
10/25Gb NIC (2-port) - PCIe Dual-port PCIe 10/25GbE Network Card PCIe alternate card option for the HSA-16xx, HSA-41xx, HSA-42xx, HSA-44xx, and HSF-10xx
appliance models; compatible with customer supplied SFP28 transceivers. Qty of 1 required for the HSA-16xx and HSF-10xx and Qty 2 required for HSA-41xx, HSA-42xx, and HSA-44xx (1 dual-port card per node). Serves as a possible spare 10/25GbE card for the HBL-
1xxx and HSX-4500 series models.
6 Stück
7.68TB 7mm NVMe Drives Option Includes two 7.68TB U.2 7mm NVMe drives as an option. Select Qty 1 for HFA-11xx, HSA-16xx/17xx models and Qty 2 for the HSA-
41xx, HSA-42xx/43xx, and HSA-44xx models. If being used to upgrade existing metadata drives, then the inclusion of additional PS
6 Stück
HSA-1724 Hardware Server
1U HyperStore Appliance with 288TB RAW capacity. The Cloudian HyperStore License is sold separately based on the usable capacity. Order requires the selection of a networking card (NIC) and NVMe Flash option for metadata (separate line items that get added to the
quote).
1 Stück
Installation und Inbetriebnahme
502 Stück / 60 Monate:
Cloudian HyperStore 60 Month Subscription, Standard Support 1TiB Usable (500TiB-1PiB) 1TiB Cloudian HyperStore Subscription License for customers with a total of 500TiB to 1PiB, including 60 months 24x7 Standard Support.
1 Stück / 60 Monate:
Cloudian HyperStore ObjectLock 60 Month Subscription, Total Usable
(500TB-1PB band) Cloudian HyperStore ObjectLock Subscription cluster-wide License for customers with a total usable capacity within the 500TB to 1PB
band, entitlement for 60 months including 24x7 support.
6 Stück / 60 Monate:
HSA-1700 60 Month NBD Onsite Support (US/EU)
60 Month Next Business Day Onsite Hardware Support for HSA-1700 in the US and Europe
6 Stück / 60 Monate:
HSA-1700 Appliance Series, 60 Month Standard Hardware Support
60 Month Hardware Only Support, part replacement for HSA-1700 Series Appliances

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
0,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Krumenauerstraße 25
85049
Ingolstadt
Deutschland
DE211

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Alleinstellungsmerkmale

Zuschlagskriterium

Qualität
Alleinstellungsmerkmale

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus
technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist Sonstige Begründung: Gefordert ist eine störungsfreie und sichere IT-Infrastruktur, die durch
weitere S3-Spei-cherelemente erweitert werden soll. Diese Leistung ist bereits ihrer Art nach nicht in unabhängig voneinander zu erbringende und funktionierende Teilleistungen zu unterteilen,
sondern einheitlich: Der Auftragnehmer muss die Viel-zahl einzelner Elemente sowie Konfigurationsleistungen beherrschen und so steuern, dass die S3-Speicher-systeme, welche
Speicher-Ressourcen vereinen, einwandfrei funktionieren. Seine Leistung besteht also gerade nicht darin, abgrenzbare Einzelkomponenten zu steuern. Dies ist im Hinblick auf die
Erweiterung der bestehenden Speicher-Infrastruktur nur dann möglich, wenn die Leistungenim Zusammenhang mit den Appliances einheitlich an einen Dienstleister vergeben werden und
die Verantwortung für die Systeme einheitlich

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Gefordert ist eine störungsfreie und sichere IT-Infrastruktur, die durch weitere S3-Spei-cherelemente erweitert werden soll. Diese Leistung ist bereits ihrer Art nach nicht in unabhängig voneinander zu erbringende und funktionierende Teilleistungen zu unter-teilen, sondern einheitlich: Der Auftragnehmer muss die Viel-zahl einzelner Elemente sowie Konfigurationsleistungen beherrschen und so steuern, dass die S3-Speicher-systeme, welche Speicher-Ressourcen vereinen, einwandfrei funktionieren. Seine Leistung besteht also gerade nicht darin, abgrenzbare Einzelkomponenten zu steuern. Dies ist im Hinblick auf die Erweiterung der bestehenden Speicher-Infrastruktur nur dann möglich, wenn die Leistungen im Zusammenhang mit den Appliances einheitlich an einen Dienstleister vergeben werden und die Verantwortung für die Systeme einheitlich wahrgenommen wird. Der konkrete Beschaffungsbedarf des Auftraggebers wird somit nur dann erfolgreich gedeckt, wenn nicht nur die einzelnen Komponenten, sondern die IT-Infrastruktur insgesamt störungsfrei funktioniert.
Vorliegend handelt es sich um eine Einrichtung mit kritischer Infrastruktur, die von zentraler Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen ist und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe eintreten würden. Eine Störung des IT-Systems stellt somit auch immer eine empfindliche Störung der Gesundheitsversorgung dar. Die Bedeutung einer zuverlässigen IT-Infrastruktur ist daher von enormer Tragweite.
Bei Beeinträchtigungen oder Ausfällen können auch potenzielle Sicherheitsrisiken auftreten, die sowohl durch unsachgemäße Nutzung seitens der Anwender als auch durch externe Bedrohungen wie Viren oder Hacking-Angriffe verursacht werden können. Hierbei muss dem Schutz personenbezogener Patientendaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da der Auftraggeber als Klinikum sensible Informationen der Patienten verwaltet, die vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen sind.
Ein reibungsloser Betrieb eines Klinikums ist in der heutigen Zeit eng mit der ununterbrochenen Verfügbarkeit digitaler Ressourcen verknüpft. Die Gewährleistung einer kontinuierlichen Funktionsfähigkeit der IT-Systeme ist von grundlegender Bedeutung, um einen effektiven Betrieb zu ermöglichen. Dies erfordert eine hohe Ausfallsicherheit der IT-Infrastruktur, um sicherzustellen, dass die Anwender jederzeit uneingeschränkten und sicheren Zugang zu den benötigten Ressourcen haben.
Anhand der dargelegten Begründung hat sich das Klinikum Ingolstadt für die Vergabe der Leistung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV §14 Abs.4 Punkt 5 entschieden.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

0,00
EUR
0,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

18-2025
Erweiterung der Cloudian S3-Storage Umgebung
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

akquinet health service GmbH
DE 232 835 231
Großunternehmen
Werner-Otto-Str. 6
22179
Hamburg
Deutschland
DE600
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

05.11.2025
20.11.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

0,00
EUR

Angaben zum Angebot

Version 2
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung