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Verfahrensangaben

Sach- und Ertragsausfall-Versicherung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.04.2026
12.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Ingolstadt GmbH
DE128601139
Krumenauerstraße 25
85049
Ingolstadt
Deutschland
DE211
vergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
0841

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
09-0318006-60
Maximilian Str. 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66510000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Gebäude-, Inventar- und Ertragsausfall-Versicherung für die Versicherungsnehmerin und die Versicherten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand ist ausschließlich die Versicherungsleistung (Übernahme eines Risikos gegen Entgelt) einschließlich der hierzu notwendigen Vertrags- und Schadenbearbeitungskosten. Der Vertrag sieht eine Laufzeit von zwei Jahren, beginnend ab dem 01.01.2027, 12:00 Uhr vor. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird. Folgende Versicherungssummen sind zu versichern:
1.108.777.552 EUR Gebäude zum Neuwert nach Wertzuschlag //117.110.118 EUR Betriebseinrichtung inkl. Vorräte zum Neuwert nach Wertzuschlag//645.774.705 EUR Ertragsausfall (3-Jahressumme, 36 MHZ)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertrag sieht eine Laufzeit von zwei Jahren, beginnend ab dem 01.01.2027, 12:00 Uhr vor. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Krumenauerstraße 25
85049
Ingolstadt
Deutschland
DE211

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Prämiensatz

1. Schritt:
Im Rahmen der Wertung wird unter den eingereichten Führungsangeboten zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz ermittelt. Werden mehrere Prämiensätze abgefragt, wird zur Wertung aus den Prämiensätzen sowie der jeweiligen Berechnungsgrundlage (z. B. Jahresgesamtbausumme, Versicherungssumme) die Gesamtprämie als Wertungspreis ermittelt.
Ist das danach beste Führungsangebot auch das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz (Preis) insgesamt, wird dieses Angebot mit der angebotenen Maximalzeichnungsquote weiter berücksichtigt. Gibt es hingegen günstigere Beteiligungsangebote und ist die angebotene Führungsquote höher als 50 %, wird das Führungsangebot lediglich mit einer Zeichnungsquote in Höhe von 50 % berücksichtigt.

2. Schritt:
Der restliche Anteil für die vollständige Deckung wird über die verbleibenden preislich günstigeren Beteiligungsangebote der Reihe nach entsprechend der angebotenen Zeichnungsquoten aufgefüllt.

3. Schritt:
Sind keine preisgünstigeren Beteiligungsangebote in ausreichendem Umfang für eine Deckung von 100 % vorhanden, werden die bislang im 1. Schritt unberücksichtigten Zeichnungsquoten des ausgewählten Führungsangebotes und danach
ggf. weitere preislich teurere Beteiligungsangebote der Reihe nach für die Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Sofern das zuvor beschriebene Vorgehen zu dem Ergebnis führt, dass zur vollständigen Deckung des Risikos und damit zur Bildung des Versichererkonsortiums ein Anteil übrigbleibt, der unterhalb der Mindestquote liegt, kann auch unterhalb der Mindestquote ein Beteiligungsangebot berücksichtigt werden.Bei Angeboten, aus denen sich die gleiche Gesamtprämie ergeben würde, wird das Angebot mit der jeweils höheren, im Angebots- und Preisblatt angegebenen Zeichnungsquote bevorzugt berücksichtigt.
Ist bei Angeboten, aus denen sich die gleiche Gesamtprämie ergeben würde, auch die angegebene Zeichnungsquote identisch, entscheidet das Los.

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform
zugelassen unter dem Link: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLYMLKF

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLYMLKF

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum
Ingolstadt GmbH

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen
verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer
kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen
Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt
aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der
Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung,
Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Als Teilnehmer und Bieter an diesem
Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen
zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in
der Bundesrepublik
Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
(VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der
ausgeschriebenen
Sparte verfügen. Teilnahmeanträge oder Angebote durch
Versicherungsmakler sind unzulässig
und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine
Stellvertretung
für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren
ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im
Vergabeverfahren ist nur zulässig,
wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist. Die
Vollmacht ist
spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrages und auf Nachfrage auch im
Original vorzulegen.
Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebots darf nur für einen
Vollmachtgeber
(Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des
Bevollmächtigten
sowie Vollmachtgebers sind unzulässig. Eine Stellvertretung des Bewerbers
durch einen
Versicherungsmakler als Bevollmächtigten ist zur Vermeidung von
Interessenskonflikten
ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch
die Angebotsphase.
Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen
Versicherungsmakler als Stellvertreter
für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren
ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer nach den Voraussetzungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Wir erklären, dass wir über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der Befähigung zum Geschäftsbetrieb (Kopie der Erlaubnis) zu fordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Rückversicherungsschutz und/oder Finanzkraftrating:
Mindestens eines der nachfolgenden Kriterien ist erfüllt:

1. Unter Berücksichtigung des konkreten Risikos Vorhandensein eines ausreichenden Rückversicherungsschutz und die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen.

2. Ein Finanzkraftrating bei einer anerkannten Rating-Einrichtung/-Agentur (welches nicht älter als der 01. Januar 2024 ist und mindestens einen Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweist) oder über einen ähnlich geeigneten sowie aktuellen Nachweis über unsere bestehende Finanzstärke.

Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Rückversicherungsschutzes oder Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es werden unterschiedliche Anforderungen an die Referenzen hinsichtlich der Bewerbung auf eine Führungsleistung oder auf eine einfache Beteiligung gestellt:
Für eine Bewerbung auf eine Führungsleistung (Alleinversicherer / Mitversicherer mit Übernahme einer Führung):
Mindestens drei Referenzen (Versicherungsverträge) hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Risiken verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Versicherungsnehmer ist oder war jeweils eine Klinik.
Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.

Für eine Bewerbung als Mitversicherer ohne Führungsleistung:
Nach Ziffer 2 des Teilnahmeantrags als Mitversicherer ohne Führungsleistung bewerben, dass wir über mindestens drei Referenzen (Versicherungsverträge) hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Risiken verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt.

Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, muss die Referenz mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Schadensabteilung:
Nach Ziffer 2 des Teilnahmeantrages auf eine Führungsleistung bewerben, dass wir über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Sach- und Ertragsausfall-Versicherungsverträgen an einem Standort in Deutschland verfügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung