Instrumentenmanagement
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.11.2025
20.11.2025 10:00 Uhr
20.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Ingolstadt GmbH
DE128601139
Krumenauerstraße 25
85049
Ingolstadt
Deutschland
DE211
vergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
0841

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
09-0318006-60
Maximilian Str. 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50400000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Klinikum Ingolstadt GmbH benötigt einen Dienstleister zur Sicherstellung der Logistikleistungen zur Instandhaltung (Reparatur, Reparaturersatz, Reparaturaustausch) nachfolgender wiederaufbereitbarer Medizinprodukte:
Chirurgisches Instrumentarium aller Hersteller
- MIC-Instrumentarium
- HF-Chirurgie Zubehör, z.B. Handgriffe, Kabel, Elektroden
- Sterilgut-Verpackungssysteme, z.B. Container, Siebe
- Motorensysteme und Zubehör
- starre Optiken
-Kaltlichtkabel

Flexible Optiken und Produkte der Hersteller Karl Storz und Stryker sind kein Vertragsbestandteil.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rahmenvertrag über Logistikdienstleistungen zur Instandhaltung chirurgischer Instrumente durch deren Hersteller. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung defekter Instrumente, koordiniert Reparaturen ausschließlich mit Originalteilen und gewährleistet einen störungsfreien Klinikbetrieb gemäß aller relevanten Vorschriften. Wesentlicher Leistungsumfang:
- Reparatur, Austausch und Ersatz durch Hersteller
- Lieferung von Neuware marktüblicher Hersteller (z. B. B. Braun, Richard Wolf, Arthrex etc.)
- Schulungen zur Instrumentenpflege für Klinikpersonal
- Controlling & Reporting zu Qualität und Kosten inkl. Handlungsempfehlungen
- Gemeinsame Ursachenanalyse bei normabweichender Nutzung oder Aufbereitung

Der Vertrag tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet am 31.12.2029. Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2030. Danach endet die Vertragszeit automatisch.

Umfang der Auftragsvergabe

850.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Einmalige Verlängerungsoption von 12 Monaten, die der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages geltend machen kann.

12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Krumenauerstraße 25
85049
Ingolstadt
Deutschland
DE211

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preise des Instrumentenmanagement

Der angebotene Preis als auch das Konzept werden mit Leistungspunkten bewertet. Die Bieter können insgesamt maximal 100 Leistungspunkte erreichen. Aufgrund der Gewichtung des Preises zu 50 % und des Konzeptes zu 50% können die Bieter in der Preiswertung maximal 50 Leistungspunkte sowie für die Qualität der Konzepte 50 Leistungspunkte erreichen.
Die tatsächlich erreichten Leistungspunkte der Bieter hinsichtlich des Preises und des Kon-zeptes der angebotenen Leistungen werden nach erfolgter Wertung addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag.
Erzielen mehrere Angebote die gleiche Leistungspunktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, erhält dasjenige der gleichrangigen Angebote, das die meisten Leistungspunkte im Wertungskriterium "Preis" erhalten hat, den Zuschlag.
Preisbestandteile: Preis (netto) Preisliste =20 max. Punktzahl/ Zahlungsbedingungen=15 max. Punktzahl/Rechnungsrabatt=15 max. Punktzahl

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept

Ein Angebot kann bei diesem Kriterium maximal 50 Punkte (50% der Gewichtung) erreichen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des vom Bieter eingereichten Konzeptes.
Die Bewertung des Konzeptes erfolgt anhand der Wertungsmatrix. Diese Wertungsmatrix enthält für das Konzept die einzelnen Aspekte, die für die Bewertung herangezogen werden (Wertungsaspekte).

Betreuungskonzept //max. Punktzahl
fester Ansprechpartner vorhanden bis zu 10 Punkte
Nachweis der Durchführung und Weiterentwicklung der Maßnahmen und Konzepte bis zu 8 Punkte
Betriebszugehörigkeit des Ansprechpartners bis zu 3
Erfahrung des Ansprechpartners in der Betreuung von Instrumentenmanagement in AEMPs bis zu 5 Punkte
Personalausfallkonzept: feste Vertretung vorhanden bis zu 5 Punkte
Personalausfallkonzept: Konzept für kurzfristige Ausfälle vorhanden bis zu 3 Punkte
Prozessablauf inkl. Durchlaufzeiten bis zu 3 Punkte
Instrumentenausfallkonzept bis zu 3 Punkte
Prozess zur Identifizierung von Fehlern im Zuge der Leistungserbringung bis zu 2 Punkte
Fehlerdokumentation und Fehleranalyse bis zu 2 Punkte
Beschwerdemanagement bis zu 2 Punkte
qualitätssichernde Maßnahmen im Personaleinsatz bis zu 2 Punkte
Schulungskonzept bis zu 2 Punkte
Summe bis zu 50 Punkte

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Ausführungsfrist: Der Vertrag tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet am 31.12.2029. Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2030. Danach endet die Vertragszeit automatisch.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
850.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform
zugelassen unter dem Link:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5PLB

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5PLB

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum
Ingolstadt GmbH

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen behält sich der Auftraggeber vor fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Rein nationale Ausschlussgründe: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen
Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Vereinbarungen
mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung dergewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bieter erklärt den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung über
- Personenschäden: 3.000.000 Euro pro Schadensfall (Mindestdeckung)
- Sachschaden: 3.000.000 Euro pro Schadensfall (Mindestdeckung)

Ein Nachweis der Betriebspflichtversicherungsdeckung gemäß § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vorlage einer Referenzliste mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsvolumens (EUR/a), des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vorlage einer Referenzliste mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsvolumens (EUR/a), des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung