Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang derAufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum:
1. 1. Bauabschnitt: 14.01.2026
2. 2. Bauabschnitt 24.02.2026
3. 3. Bauabschnitt 16.07.2026
4. 4. Bauabschnitt 31.11.2026
zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden innerhalb der nachstehenden Werktage nach vorstehender Frist für den Ausführungsbeginn.
1. 1. Bauabschnitt: 80 Werktage
2. 2. Bauabschnitt: 99 Werktage
3. 3. Bauabschnitt: 94 Werktage
4. 4. Bauabschnitt: 130 Werktage