Errichtung einer Blitzschutzanlage gem. BSK 2 für den Neubau der Zentralen Notaufnahme am Krankenhaus St. Elisabeth in Damme beinhaltet u.a.LOS 1 (Sockelgeschoss und Erdgeschoss):- 700 m Blitzschutzdrähte in V4A für den Ringerder- 2200 m feuerverzinkter Blitzschutzdraht für Betonbau- 1 isolierte Fangeinrichtung- Wartung für 4 JahreLOS 2 (1. bis 3. Obergeschoss):- 2300 m Feuerverzinkter Blitzschutzdraht für 3 zusätzliche Geschosse zur Anhebung der Äquipotentialebene bis zum Dach - Wartung für 4 Jahre Beide Abschnitte (Lose) können nur gemeinsam vergeben werden.
Leistung Los 1:Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gem. BSK 2 für Krankenhäuser. Die Anlage wird für eine Windböengeschwindigkeit von >130km/h ausgelegt. Bauhöhe Gebäude bis 20m.Verlegung des Ringerders, und des Fundamenterders. Die Ableitungen werden im Beton verlegt. Anhebung der Äquipotentialebenen bis zum Dach. Isolierte Fanganlage auf dem Dach. Der Abschnitt 1 beinhaltet beinhaltet die Leistungen im Sockelgeschoss, dem Erdgeschoss und das Dach. Da viele Betonierabschnitte notwendig sind erfolgt die Leistungserbringung in kleinteiligen Abschnitten, dadurch ist eine enge Abstimmung mit dem Rohbaugewerk erforderlich. Wartung für 4 Jahre
Leistung Los 2:In diesem Abschnitt ist die Anhebung der Äquipotentialebenen vom 1. Bis 3. Obergeschoss enthalten.Die Verlegung der Maschenerder und der Ableitungen erfolgt im Beton mit den Bewehrungsanschlüssen. Da viele Betonierabschnitte notwendig sind, erfolgt die Leistungserbringung in kleinteiligen Abschnitten, dadurch ist eine enge Abstimmung mit dem Rohbaugewerk erforderlich.Wartung für 4 Jahre.
Beide Abschnitte können nur gemeinsam vergeben werden.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes (GESAMTSUMME LOS 1 und LOS 2) ermittelt.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, wird von Seiten des Auftraggebers verlangt, dass der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Gesamtleistung "Blitzschutz- und Erdungsanlage" ist in 2 LOSE aufgeteilt. Die Leistungen aus dem LOS 1 sind bereits mit Fördermitteln gedeckt und können innerhalb der Bindefrist für LOS 1 abgerufen werden. Für das LOS 2 steht der positive Zuwendungsbescheid und die damit verbundene Sicherung der Finanzierung noch aus. Die Beauftragung der Leistungen aus dem LOS 2 kann deshalb erst nach Vorliegen des positiven Zuwendungsbescheides erfolgen (innerhalb der Bindefrist für LOS 2). Ein Anspruch auf Beauftragung der Leistungen besteht für den Bieter nicht.
Alle Erklärungen, Angaben oder Nachweise, die gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A nachgefordert werden können, werden nachgefordert.Für fehlende Preisangaben gilt nur § 16a EU Abs. 2 VOB/A.
gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB
Grundsätzlich gilt zum Nachweis der Eignung für beide LOSE folgendes:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikaton von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikatonsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikaton erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikaton von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikatonsverzeichnis) geführt werden.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Informationen und Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren fertiggestellt wurden mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Informationen und Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (vgl. § 6a Nr. 1 EU VOB/A Eintragung Berufsregister, Anmeldung Berufsgenossenschaft).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (auf gesonderes Verlangen der Vergabestelle)
Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gem. BSK 2 für Krankenhäuser. Die Anlage wird für eine Windböengeschwindigkeit von >130km/h ausgelegt. Bauhöhe Gebäude bis 20m.Verlegung des Ringerders, und des Fundamenterders. Die Ableitungen werden im Beton verlegt. Anhebung der Äquipotentialebenen bis zum Dach. Isolierte Fanganlage auf dem Dach. Der Abschnitt 1 beinhaltet beinhaltet die Leistungen im Sockelgeschoss, dem Erdgeschoss und das Dach. Da viele Betonierabschnitte notwendig sind erfolgt die Leistungserbringung in kleinteiligen Abschnitten, dadurch ist eine enge Abstimmung mit dem Rohbaugewerk erforderlich. Wartung für 4 Jahre
In diesem Abschnitt ist die Anhebung der Äquipotentialebenen vom 1. Bis 3. Obergeschoss enthalten. Die Verlegung der Maschenerder und der Ableitungen erfolgt im Beton mit den Bewehrungsanschlüssen.Da viele Betonierabschnitte notwendig sind, erfolgt die Leistungserbringung in kleinteiligen Abschnitten, dadurch ist eine enge Abstimmung mit dem Rohbaugewerk erforderlich. Wartung für 4 Jahre. Beide Abschnitte können nur gemeinsam vergeben werden.