Errichtung einer Blitzschutzanlage gem. BSK 2 für den Neubau der Zentralen Notaufnahme am Krankenhaus St. Elisabeth in Damme beinhaltet u.a.LOS 1 (Sockelgeschoss und Erdgeschoss):- 700 m Blitzschutzdrähte in V4A für den Ringerder- 2200 m feuerverzinkter Blitzschutzdraht für Betonbau- 1 isolierte Fangeinrichtung- Wartung für 4 JahreLOS 2 (1. bis 3. Obergeschoss):- 2300 m Feuerverzinkter Blitzschutzdraht für 3 zusätzliche Geschosse zur Anhebung der Äquipotentialebene bis zum Dach - Wartung für 4 Jahre Beide Abschnitte (Lose) können nur gemeinsam vergeben werden.
Leistung Los 1:Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gem. BSK 2 für Krankenhäuser. Die Anlage wird für eine Windböengeschwindigkeit von >130km/h ausgelegt. Bauhöhe Gebäude bis 20m.Verlegung des Ringerders, und des Fundamenterders. Die Ableitungen werden im Beton verlegt. Anhebung der Äquipotentialebenen bis zum Dach. Isolierte Fanganlage auf dem Dach. Der Abschnitt 1 beinhaltet beinhaltet die Leistungen im Sockelgeschoss, dem Erdgeschoss und das Dach. Da viele Betonierabschnitte notwendig sind erfolgt die Leistungserbringung in kleinteiligen Abschnitten, dadurch ist eine enge Abstimmung mit dem Rohbaugewerk erforderlich. Wartung für 4 Jahre
Leistung Los 2:In diesem Abschnitt ist die Anhebung der Äquipotentialebenen vom 1. Bis 3. Obergeschoss enthalten.Die Verlegung der Maschenerder und der Ableitungen erfolgt im Beton mit den Bewehrungsanschlüssen. Da viele Betonierabschnitte notwendig sind, erfolgt die Leistungserbringung in kleinteiligen Abschnitten, dadurch ist eine enge Abstimmung mit dem Rohbaugewerk erforderlich.Wartung für 4 Jahre.
Beide Abschnitte können nur gemeinsam vergeben werden.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes (GESAMTSUMME LOS 1 und LOS 2) ermittelt.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, wird von Seiten des Auftraggebers verlangt, dass der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Gesamtleistung "Blitzschutz- und Erdungsanlage" ist in 2 LOSE aufgeteilt. Die Leistungen aus dem LOS 1 sind bereits mit Fördermitteln gedeckt und können innerhalb der Bindefrist für LOS 1 abgerufen werden. Für das LOS 2 steht der positive Zuwendungsbescheid und die damit verbundene Sicherung der Finanzierung noch aus. Die Beauftragung der Leistungen aus dem LOS 2 kann deshalb erst nach Vorliegen des positiven Zuwendungsbescheides erfolgen (innerhalb der Bindefrist für LOS 2). Ein Anspruch auf Beauftragung der Leistungen besteht für den Bieter nicht.
Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gem. BSK 2 für Krankenhäuser. Die Anlage wird für eine Windböengeschwindigkeit von >130km/h ausgelegt. Bauhöhe Gebäude bis 20m.Verlegung des Ringerders, und des Fundamenterders. Die Ableitungen werden im Beton verlegt. Anhebung der Äquipotentialebenen bis zum Dach. Isolierte Fanganlage auf dem Dach. Der Abschnitt 1 beinhaltet beinhaltet die Leistungen im Sockelgeschoss, dem Erdgeschoss und das Dach. Da viele Betonierabschnitte notwendig sind erfolgt die Leistungserbringung in kleinteiligen Abschnitten, dadurch ist eine enge Abstimmung mit dem Rohbaugewerk erforderlich. Wartung für 4 Jahre
In diesem Abschnitt ist die Anhebung der Äquipotentialebenen vom 1. Bis 3. Obergeschoss enthalten. Die Verlegung der Maschenerder und der Ableitungen erfolgt im Beton mit den Bewehrungsanschlüssen.Da viele Betonierabschnitte notwendig sind, erfolgt die Leistungserbringung in kleinteiligen Abschnitten, dadurch ist eine enge Abstimmung mit dem Rohbaugewerk erforderlich. Wartung für 4 Jahre. Beide Abschnitte können nur gemeinsam vergeben werden.