Natur und Landschaft / Neugestaltung Willy-Brandt-Park Bauabschnitt 03 - Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Der Willy-Brandt-Park wird in mehreren Bauabschnitten erneuert und neu ausgestattet. Bauabschnitt 3 (im weiteren abgekürzt BA) betrifft Wiesenbereiche südlich des bestehenden Wäldchens. Folgende Inhalte werden hier umgesetzt:-Baustelleneinrichtungsfläche (im weiteren abgekützt BE) - wird in Fläche BA 2 Vorgehalten.-Abbruchmaßnahmen in diesem Bereich: Rasennarbe, Pflanzflächen, Oberboden, Oberflächenbefestigungen, Lampenmasten, Ausstattungselemente.- Erschließung: Stromleitungen, Leuchtenmasten samt Fundamente.-Spielfläche Wiesennische: Bodenarbeiten, Spielbeläge (Kunststoffbelag, Holzhackschnitzel), Ein- und Mehrpunkt-Schaukeln mit unterschiedlichen Sitzen, bzw. Ausstattung.-Barfußpfad- Grillplatz: befestigte Fläche mit Ausstattungselementen- umzäunte Stauden und Gartenflächen.- Parkwege: Einbau und Verdichtung Tragschicht (im weiteren abgekürzt TS) und die Wassergebunden Wegedecken(im weiteren abgekürzt WGWD), Ausführung Mobiliarflächen aus Platten. WGWD sind überwiegend mit Schotterrasenbanketten versehen (im weiteren abgekürzt SR).- Lieferung und Aufstellung von Abfallbehältern, Hundekotbeutelspendern, Lieferung und Aufstellung vonSitzloungemöbeln, Transport von Standardbänken und Sitzgruppen. Die bauseits gestellten Sitzmöbel werden im Bereich BA 3 durch Betriebsamt montiert.Ausstattung: Fahrradbügel, Umplatzierung von 8 Hülsen für die Wahlplakate.Vegetationsflächen: Rasenflächen, Gehölz und Staudenflächen, Ackerfelder für Urban Gardening, Baumpflanzungen.Es sind weitere AN punktuell im Baugeschehen zu koordinieren: Einbau Parkbeschilderung, Montage Beleuchtungselemente. Der Aufwand für die Koordination und die Gewährung des Zugangs ist im Angebot einzukalkulieren.
Von der Ochsenzoller Straße führt über die Baustellenzufahrt auch die Feuerwehrzufahrt zum Schulhof der Willy-Brandt-Schule. Diese ist stets passierbar zu halten. Nötige Sperrungen einschl. alternativerZufahrtsmöglichkeiten sind mit der Feuerwehr abzustimmen.In einem Bereich befindet sich eine Wiese mit geschützten Stauden. Die Fläche liegt südlich des Wäldchens und wird nicht verändert. Diese Information dient dem Schutz gegen unbewusstes begehen/befahren etc. Der Schutz der Bestandsvegetation, insbesondere der Bäume hat höchste Priorität und soll stets beachtet werden. Vorab wurden die erforderlichen Wurzelschutzmaßnahmen an den betroffenen Bäumen durchgeführt.
Preis
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen weiterhin auf elektronischem Weg, aber nicht zwingend über die Vergabeplattform.Zu dem in deutscher Sprache einzureichenden Angebot oder Teilnahmeantrag, erfolgt auch die weitere gesamte Kommunikation in deutscher Sprache.
Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise sowie unvollständige oder fehlende leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise.
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen. Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen