Gebäudewirtschaft / TriBühne - Baustelleneinrichtung und Sicherheit
BaustellenbeschreibungDie TriBühne Norderstedt ist ein multifunktionaler Veranstaltungsort mit einem Hauptsaal und 2 Nebensälen.Hier finden Theaterveranstaltungen, Konzerte und Versammlungen aller Art statt.Die TriBühne Norderstedt wird im Zeitraum 2024 - 2027, nach einem Wasserschaden, teilsaniert.Die Sanierung erfolgt in 5 Bauabschnitten.BA 01 Untergeschoss / BackstageBA 02 Zwischengeschoss / VerwaltungBA 03 Veranstaltungssäle ( Hauptsaal und 2 Nebensäle )BA 04 Anlieferung und VordachBA 05 Foyer / Garderoben / SanitärbereicheZeitlich gliedern sich die Bauabschnitte wie folgt :BA 01 bis 12/2025BA 02 bis 12/2025BA 03 bis 12/2026BA 04 ab 05/2027BA 05 bis 02/2027Um einen geordneten und sicheren Baustellenzugang zu gewährleisten ist eine Zugangskontrolle und Organisation von Anlieferungen vorgesehen.Die Maßnahme soll von 10/2025 bis 02/2027 laufen.Es ist mit max. 40 Personen zeitgleich auf der Baustelle zu rechnen.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Aufstellung von 2 Bürocontainern sowie Personalbeistellung für Zugangskontrolle, Organisation Baustellenlogistik und Baustellenrundgang nach Baustellenschließung.
Preis
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen weiterhin auf elektronischem Weg, aber nicht zwingend über die Vergabeplattform.Zu dem in deutscher Sprache einzureichenden Angebot oder Teilnahmeantrag, erfolgt auch die weitere gesamte Kommunikation in deutscher Sprache.
Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise.
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen