Bildung und Kultur / Neubau Bildungshaus Norderstedt- Die Stadt Norderstedt plant im Stadtteil Garstedt den Neubau eines Bildungshauses zur Unterbringung der Stadtbücherei, der Volkshochschule und des Stadtarchivs. Das Baugelände befindet sich im Zentrum des Stadtteils Garstedt östlich der Europaallee und südlich der Coppernicusstraße. Der vorgesehene Neubau ist mit einem Erdgeschoss und 4 Obergeschossen auf einer Grundfläche von ca. 1.300 m2 geplant. Dazu wird die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Netzwerkkomponenten ausgeschrieben.
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme vonNetzwerkkomponenten
Preis
Gem. § 160 GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen weiterhin auf elektronischem Weg, aber nicht zwingend über die Vergabeplattform.Zu dem in deutscher Sprache einzureichenden Angebot oder Teilnahmeantrag, erfolgt auch die weitere gesamte Kommunikation in deutscher Sprache.
Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise.
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen
s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur EignungZusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU