Die Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) verfolgt das Ziel, eine umweltfreundliche und effiziente Wärmeversorgung in den Arealen rund um den Hamburger Flughafen zu etablieren.Ein Teil des Projektes ist der Bau einer unterirdischen Fernwärmepumpstation im Bereich der Alsterquerung, die als Druckerhöhungsstation fungieren wird. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet ausschließlich die Entsorgungsleistungen im Rahmen dieser Baumaßnahme. Die Baustelle befindet sich innerhalb einer Straßenbegleitfläche der Traute-Lafrenz-Straße auf Höhe der Hausnummer 116, 22297 Hamburg.Für die Herstellung der Baugrube ist eine ca. 33 m tiefe und 1,00 m breite Schlitzwand vorgesehen. Hieraus ergibt sich ein rechnerisches Schlitzwandgut von ca. 3.000 m³, bzw. ca. 7.000 Tonnen. Das für die Herstellung der Baugrube auszuhebende Erdvolumen beträgt in Summe ca. 7.000 m³, bzw. ca. 12.800 Tonnen.
Die bei der Durchführung der Arbeiten entstehenden Baustellenabfälle müssen beprobt, analysiert und entsorgt werden. Ggf. fallen auch Transporte von der Baustelle zu den angegebenen Entsorgungsanlagen an. Wir benötigen daher zu den im Preisblatt aufgeführten Positionen Angaben der Kosten, der Entsorgungsanlagen inkl. Anlieferbedingungen sowie optional der Transport- und Behälterkosten. Die Verwertung ist der Beseitigung vorzuziehen.
Die HEnW wird für die Anlieferung der Abfälle Lieferscheine (für nicht gefährliche Abfälle) und elektronische Begleitscheine (für gefährliche Abfälle nach Erstellung eines Entsorgungsnachweises) vorbereiten. Für die Organisation und Abstimmung der Entsorgung hat HEnW das Entsorgungsmanagement Vattenfall Europe Resource Management GmbH (VE RES) beauftragt. Die Abstimmung zur Entsorgung aus dem Bauvorhaben erfolgt zwischen AN und VE RES zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Lieferscheine müssen beim Transport mitgeführt und an der Entsorgungsanlage vorgelegt werden. Transporte ohne entsprechende Entsorgungspapiere sind unzulässig.
Mit den angegebenen Preisen sind alle zur Erbringung der Leistung durch den AN entstehenden Kosten, Gebühren, Entgeltansprüche und Gestellung der erforderlichen Maschinen und Geräte abgegolten. Ausgenommen hiervon sind Kosten, die durch Mehr-, Änderungs- und Zusatzleistungen aufgrund einer Anforderung des Auftraggebers (AG) entstehen oder mit der Umsetzung von geänderten gesetzlichen Vorgaben zusammenhängen. Eventuell anfallende Nebenkosten sind in einem separaten Angebot aufzuführen. Abrechnungsbasis sind die erstellten Entsorgungsscheine und Wiegenoten.
Alle im Preisblatt genannten Mengen sind unverbindliche Schätzmengen. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation und dem Preisvergleich. Ein Anspruch auf Abruf bestimmter Mengen oder einzelner Positionen besteht nicht. Es besteht keine Mindestmenge und keine Übernahme- oder Mengenverpflichtung des Auftraggebers.Bei der HEnW besteht an den Baustellen eine Tragepflicht für folgende persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe (mind. S2 geschlossen), Industrieschutzhelm gem. EN 397 und Schutzbrille. Die persönliche Schutzausrüstung wird nicht durch die HEnW gestellt und muss jederzeit beim Verlassen des Fahrzeuges vollständig getragen werden.Es gelten die AGB Abfallentsorgung der HEnW.
Mit Abgabe des Angebotes ist für jede Entsorgungsposition im Leistungsverzeichnis die geplante Annahmestelle verbindlich zu benennen und die Entfernungskilometer zwischen "Traute-Lafrenz-Straße, Hausnummer. 116, 22297 Hamburg " und der Annahmestelle in einfacher Entfernung gemäß Routenplaner (z.B. Google Maps) als kürzeste, für LKW geeignete Route anzugeben. Für den preislichen Angebotsvergleich werden entsorgungsbezogene Positionen mit der Einheit Tonne mit einem Transportzuschlag von 0,25 EUR/(t*km) gemäß der jeweiligen Annahmestelle belegt, um die Transportkosten der verschiedenen Annahmestellen aller Angebote projektbezogen zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Stück-, Zeit-, km-, t/Tag- oder Stk./Monat-Positionen.Die im Preisblatt anzugebende Annahmestelle A ist die vorrangig vorgesehene Annahmestelle, Annahmestelle B eine Ausweichannahmestelle. Für die Angebotswertung wird grundsätzlich Annahmestelle A zugrunde gelegt.
Siehe oben
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- Dokumentation der entsorgten Mengen- Entsorgungspapiere (Wiegenoten, Lieferscheine etc.) sind den Rechnungen als Anhang beizufügen oder werden dem AG über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt- Mindestanforderung ist der Nachweis des zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs- Mindestanforderung ist der Nachweis der Fachkunde gemäß §9 EfbV und §5 AbfAEV- Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren gem. NachwV erforderlich- Sachkunde nach LAGA PN 98 des Probenehmers- Einsatz eines akkreditierten Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH - Für Abfalltransporte nicht gefährlicher Abfälle ist eine Anzeige nach § 53 KrWG erforderlich. Für Abfalltransporte gefährlicher Abfälle ist eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG sowie die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren gem. NachwV erforderlich