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Rahmenvereinbarung über Bauleistungen zur Errichtung von Ladeinfrastruktureinricht...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Hamburger Energiewerke Mobil GmbH
Ausschläger Elbdeich 123
20539
Hamburg
Deutschland
+49 4063960
bieterfragen@hamburger-energiewerke.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DL7ME2H

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DL7ME2H/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Hamburger Energiewerke Mobil (HEnW Mobil) ist ein starker Charge Point Operator (CPO) - Ladenetzbetreiber mit einem passgenauen Angebot an Ladelösungen aus Hamburg für Hamburg. Als 100 %-ige Tochtergesellschaft des größten städtischen Energieversorgers Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) zeichnet HEnW Mobil eine starke Identifikation mit Hamburg aus. HEnW Mobil betreibt seit Anfang 2024 das größte öffentliche Ladenetz für Elektrofahrzeuge in Hamburg. Dieses Ladenetz wird stetig erweitert. Bis 2030 wird HEnW Mobil mehr als 2.500 öffentlich zugängliche Ladestationen errichten. Ein weiteres Geschäftsfeld ist der Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in Liegenschaften von kommunalen Unternehmen und Behörden der Stadt Hamburg. Hierzu sucht HEnW derzeit Partner für die Errichtung der entsprechenden Ladeinfrastruktur. Um die Beauftragung im Einzelfall zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen mit mehreren geeigneten Unternehmen (höchstens drei) entsprechende Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden ("Mehrfachrahmenvereinbarung").
Der Leistungsumfang umfasst alle notwendigen baulichen Maßnahmen, um die Ladeinfrastruktur gemäß geltenden Normen und Richtlinien zu errichten. Die projektspezifische Leistungsbeschreibung (Aufmaß) und die Planungsunterlagen werden vom Auftraggeber erstellt. Insbesondere sind Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leitungsinfrastruktur für AC- und DC-Ladepunkte durchzuführen. Die Arbeiten umfassen sämtliche Maßnahmen zur fachgerechten Herstellung von Kabeltrassen, einschließlich Erdarbeiten, Verlegung von Flex- Leerrohren, Einbau von Trassenbändern sowie Erdungsmaßnahmen. Für die neu errichteten Anlagen sind sowohl elektrische Erstprüfungen nach DIN VDE 0100-600 als auch Prüfungen für die elektrische Sicherheit ortsfester Anlagen nach DGUV V3 (HWW) bzw. V4 (HSE) durchzuführen. Nähere Einzelheiten zu den unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Bauleistungen enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung.
Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu vergebenden Rahmenvereinbarungen ist insbesondere aufgrund der fehlenden Planbarkeit einzelner Projekte zum Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in Liegenschaften von kommunalen Unternehmen und Behörden der Stadt Hamburg nicht vollständig prognostizierbar. Auf Grundlage der geschätzten Bedarfsmengen wird der unter der Rahmenvereinbarung geschätzte Gesamtwert der geplanten Ladeinfrastrukturprojekte in den drei Jahren der Vertragslaufzeit etwa 4,5 Mio. Euro (netto) betragen. Der insofern unter der Rahmenvereinbarung geltende Höchstwert beträgt 5,0 Mio. Euro (netto).
Zur bestmöglichen Gewährleistung des Wettbewerbs wird diese freihändige Vergabe von Bauleistungen hiermit durch HEnW Mobil freiwillig national bekanntgemacht. Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb findet bei dieser Freihändigen Vergabe nicht statt. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen. Anhand der Angebotspreise gemäß beigefügtem Musterwarenkorb (s. Vergabeunterlagen) werden die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ermittelt.
HEnW Mobil fordert die Bieter im Rahmen dieser freihändigen Vergabe zur Abgabe von Erstangeboten auf. HEnW Mobil behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf ein oder mehrere Erstangebote für die Rahmenvereinbarung zu erteilen. Sofern kein Zuschlag auf ein bzw. mehrere Erstangebote erfolgt, finden Verhandlungen mit denjenigen Bietern statt, die ein form- und fristgerechtes Erstangebot abgegeben haben.
Hier behält sich HEnW Mobil jedoch vor, anhand des Zuschlagskriteriums "Preis" eine Auswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll.
Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sollen im Vertragszeitraum bestimmte Einzelaufträge vergeben werden, d.h. die Beauftragung von Bauleistungen für ein oder mehrere konkrete Projekte. Ein Anspruch auf "Abruf" und damit verbundene Beauftragung des AN für ein konkretes Projekt besteht nicht. Ebenso besteht kein Vergütungs- oder Entschädigungsanspruch für das Bereitstellen von Kapazitäten durch den AN.
Bei der Vergabe der Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung wird der Wettbewerb noch einmal eröffnet. Der Auftraggeber wird als einziges Zuschlagskriterium für die Vergabe des jeweiligen Einzelauftrags den Preis vorsehen (zu den näheren Einzelheiten s. Ziff. 12 der Aufforderung zur Angebotsabgabe, VV-Bau Anlage 6-020).
HEnW Mobil möchte bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hinweisen, dass die unter dieser Rahmenvereinbarung zu vergebenden Einzelaufträge für bestimmte Betreiber Kritischer Infrastruktur (KRITIS) bzw. Betreiber einer besonders wichtigen Einrichtung im Sinne der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 auszuführen sein können. Mit Blick auf die Erfüllung der Vorgaben aus der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 werden in diesen Fällen regelmäßig vor dem betreffenden Vertragsschluss bestimmte Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen sein (etwa Anmeldung und Dokumentation bzgl. der vom Auftragnehmer eingesetzten Werkzeuge, Fahrzeuge und des Personals).
Nutzung digitaler Tools zur Durchführung der Rahmenvereinbarung: HEnW Mobil weist darauf hin, dass HEnW Mobil im Sinne einer effizienten, transparenten und zielgerichteten Durchführung dieser Rahmenvereinbarung in Zusammenarbeit mit den Rahmenvertragspartnern digitale Tools anwenden wird (insbesondere Bausoftware, Ticketsysteme sowie gemeinsame Plattformen zur Projektsteuerung).

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Hamburger Energiewerke Mobil GmbH
Ausschläger Elbdeich 123
20539
Hamburg

Die konkreten Standorte der Ladeinfrastrukturprojekte ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen.
Sie liegen in aller Regel im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Angaben zur geschätzten Dauer / Laufzeit des Vertrags orientieren sich an den vsl. Ausführungsfristen.
Nähere Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zu entnehmen.
Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarungen können (individuell nach Auftragnehmer) insgesamt ein Mal um 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt demnach 36 Monate. Nähere Einzelheiten zu den Verlängerungsoptionen sind Ziff. 11 VV-Bau Anlage 6-070 zu
entnehmen.

Laufzeit bzw. Dauer

24

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Die Angebotsunterlagen können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen
werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung vorzulegen:
PL. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VV-Bau Anlage
6-030 "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes
einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A für den Nachweis PL ist
ausgeschlossen.
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Nettoumsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (s. VV-Bau Anlage 6-030)
"oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den
Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft abzugeben.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die
entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (VV-Bau Anlage 6-100 bzw. VV-Bau Anlage 6-101)
gemäß Angebotsunterlagen einzureichen. HEnW Mobil behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter
einzuholen.
Mindestanforderung zu WL: Der Mindestumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen Leistungen muss in den
letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 0,5 Mio. EUR betragen haben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte jeweils für die letzten 3
abgeschlossenen Kalenderjahre (Aufschlüsselung gemäß VV-Bau Anlage 6-030) "oder" Nachweis der
Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens
anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
abzugeben.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die
entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (VV-Bau Anlage 6-100 bzw. VV-Bau Anlage 6-101)
gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
TL2. Referenzliste über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden
Auftrag (Bauleistungen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge) (Eigenerklärung) in den
letzten 3 Jahren (Stichtag 15. Januar 2023) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner;
Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit
eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der
Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden. Ein
Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier
ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
Referenzauftraggeber verlangen (vgl. VV-Bau Anlage 6-030).
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt
abgegeben werden. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (VV-Bau Vordruck
Bietergemeinschaft, Anlage 6-110).
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die
entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (VV-Bau Anlage 6-100 bzw. VV-Bau Anlage 6-101)
gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.

Mindestanforderungen:
- Zu TL1: Mindestens ein TGA-Fachplaner (Schwerpunkt "Elektrotechnik") sowie zusätzlich mindestens 4
Oberbaumonteure (Qualifikation "Meister Elektrotechnik").
- Zu TL2: Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, mit denen jeweils vergleichbare Erfahrungen für die
Errichtung entsprechender Ladeinfrastrukturprojekte für Elektrofahrzeuge mit mindestens 20 Ladepunkten am
selben Standort nachgewiesen werden.
- Zu TL2: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, mit der vergleichbare Erfahrungen für die Errichtung
entsprechender Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens 50 Ladepunkten am selben Standort oder
an mehreren vernetzten Standorten nachgewiesen werden.
- Zu TL2: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, mit der vergleichbare Erfahrungen für die Errichtung
entsprechender Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei gleichzeitiger Anbindung an ein marktgängiges
Backend-System (OCPP 1.6/2.0.1) nachgewiesen werden (z.B. das Backend-System "eRound").
-Diese Mindestanforderungen zu TL2 können sowohl mit jeweils einheitlichen Referenzen als auch in
verschiedenen Referenzen realisiert worden sein.
TL3. Nachweis der Eintragung des Bieters in das Installateur-Verzeichnis eines Verteilnetzbetreibers (VNB).
Ausführungsbedingung: - Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Einzelauftrag (Abruf) nach Auftragserteilung
mit Deckungssummen von jeweils 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sachschäden (vgl.
Ziff. 10.4 BVB VV-Bau Anlage 6-070).

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Zu den Zahlungsbedingungen vgl. VV-Bau Anlage 6-070

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Zu den ggfs. geforderten Sicherheiten vgl. VV-Bau Anlage 6-070

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Zu Bietergemeinschaften vgl. VV-Bau Anlage 6-050

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

07.04.2026 12:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

30.05.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens HEnW Mobil erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 16. März 2026 an HEnW Mobil über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. HEnW Mobil behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in dieser Bekanntmachung benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass HEnW Mobil keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. HEnW Mobil kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. HEnW Mobil behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. HEnW Mobil seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche
Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (VV-Bau Vordruck Bietergemeinschaft,
Anlage 6-110).
8. Sofern keine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind Nachunternehmer zunächst mit dem Angebot nicht namentlich zu benennen, sondern für den Fall eines geplanten Nachunternehmereinsatzes ist nur das Verzeichnis der Leistungen (VV-Bau Anlage 6-040) mit dem Angebot einzureichen. Sofern das Angebot eines Bieters in die engere Wahl kommt, sind Nachunternehmen mit VV-Bau Anl. 6-100, Anl. 6-101 auf gesondertes Verlangen namentlich zu benennen und es sind auch die übrigen Nachweise für benannte Nachunternehmereinzureichen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Hamburger Energiewerke Mobil GmbH
Ausschläger Elbdeich 123
20539
Hamburg
Deutschland
+49 4063960
bieterfragen@hamburger-energiewerke.de
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