Kanalbau:
Bieter/Nachunternehmer müssen mit Angebotsabgabe und während der Werksleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Ausführungsbereich AK1 oder AK 2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter/Nachunternehmer die Qualifikation und Gütesicherung des Unternehmens/Nachunternehmens Gütesicherung Kanalbau RAL - GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL - Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Ausführungsbereiche nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter/Nachunternehmer die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten Projekte im Ausführungsbereich der o.g. Beurteilungsgruppe / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Grundwasserabsenkungsarbeiten:
Bieter/Nachunternehmer müssen mit Angebotsabgabe und während der Werksleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter/Nachunternehmer die Zertifizierung nach dem DVGW Arbeitsblatt W 120 nachweist.