Die enwag energie- und wassergesellschaft mbh beabsichtigt, mit zwei geeigneten Vertragsfirmen jeweils einen Rahmenvertrag zur Durchführung von Tiefbauarbeiten für Instandhaltungs-, Erneuerungs- und Investitionsmaßnahmen im Versorgungsnetz abzuschließen. Der Leistungsumfang umfasst Arbeiten in den Sparten Gas, Wasser, Strom (inkl. Straßenbeleuchtung) und Fernwärme.
Für die Erfüllung des Jahresvertrages ist ein Bereitschaftsdienst jederzeit während der Vertragsdauer mit entsprechendem Fachpersonal und Geräten zum schnellstmöglichen Öffnen der Schadensstellen über 24 Stunden an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen zur Verfügung zu halten.Der Einsatz hat unverzüglich ohne schuldhafte Verzögerung zu erfolgen; ein Einsatz vor Ort muss binnen 1 Stunde gewährleistet sein.Die Zuschläge für Stundenlohnsätze werden nach den tariflichen Bestimmungen vergütet.
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
- DVGW-Zertifikat GW 129 der Mitarbeiter- DVGW-Zertifikat GW 381- Aktuelle RSA-Schulung (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) der Bauleiter- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung
Der Rahmenvertrag umfasst insbesondere:- Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an Versorgungsleitungen- Behebung von Störungen- Herstellung neuer Hausanschlüsse- Kleinere Erweiterungs- und Anpassungsmaßnahmen im Netzbetrieb
Arbeiten in Wetzlar und umliegenden Stadtteilen
Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Die vertragliche Grundlage für die Ausführung der Leistungen bildet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils gültigen Fassung.
enwag energie- und wassergesellschaft mbhHermannsteiner Straße 135576 Wetzlar
keine öffentliche Submission
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Vor Baubeginn ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung, mindestens 2,0 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, nachzuweisen.Dies gilt auch für eingesetzte Subunternehmer.
Der Anspruch auf Zahlung aus der Gutschrift wird nach Prüfung und Feststellung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der bestätigten Aufmaßunterlagen beim Auftraggeber.
Vom Auftraggeber werden jährlich mit der Märzabrechnung pauschal 15.000 EUR bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit einbehalten.Alternativ kann der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer anerkannten Bank oder Versicherung vorlegen.
Für die Erfüllung des Jahresvertrages ist ein Bereitschaftsdienst jederzeit während der Vertragsdauer mit entsprechendem Fachpersonal und Geräten zum schnellstmöglichen Öffnen der Schadensstellen über 24 Stunden an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen zur Verfügung zu halten.Der Einsatz hat unverzüglich ohne schuldhafte Verzögerung zu erfolgen; ein Einsatz vor Ort muss binnen 1 Stunde gewährleistet sein.