Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Referenzen
Die Erfahrung und Fachkunde werden anhand der Anlage "Referenzen" bewertet. Für die Angabe der Referenzen sind zwingend die Formulare der Anlage zu verwenden.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben mit ihrem Teilnahmeantrag mindestens einen Referenzauftrag über die erfolgreiche Durchführung vergleichbarer Aufträge in den letzten 15 Jahren nachzuweisen. Es gelten im Übrigen die Mindestanforderungen gem. Ziff. 5.7.
Bei den Referenzen kann es sich auch um solche von Eignungsleihern handeln, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 5.3).
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.
2. Qualifikation des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
Der Teilnahmeantrag muss die Angabe von mind. einem Ideengeber und einem Architekten pro Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft, die über sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, umfassen. Diese Angabe muss die namentliche Bezeichnung sowie die Angabe und den Nachweis der beruflichen Qualifikation der jeweiligen Personen umfassen.
3. Sprachkenntnisse:
Der Bewerber bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft hat über die Anlage "Eigenerklärung Sprachkenntnisse" zu versichern, dass zu Vertragsbeginn im Rahmen der Projektleitung in ausreichendem Maße personal zur Verfügung steht, welches über Deutsch- und Englischkenntnisse verfügt.
Ausschließlich die drei geeignetsten, d.h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Maßgebliches Kriterium für die Auswahl der drei geeignetsten Bewerber ist die Qualität der Referenzen. Hier gilt folgendes:
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine Referenz einreichen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a) Der Beginn der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft als Referenz aufgeführten Veranstaltung(en) darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in keinem der Referenzaufträge mehr als 15 Jahre zurückliegen.
b) Jeder der Referenzaufträge muss sich auf ein Großprojekt aus dem Veranstaltungsbereich beziehen, welches in Art und Umfang mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Hierzu zählen insbesondere vorangehende Weltausstellungen sowie Projekte im Zusammenhang mit internationalen Großereignissen aus den Bereichen Sport, Veranstaltungen, Medien oder Politik.
c) Jede einzelne Referenz muss die Mitverantwortung des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft für die Erbringung sämtlicher folgender Leistungen nachweisen:
- Kreative Konzeption;
- Ausstellungsgestaltung und Innengestaltung mit dem Ziel eines hohen Erlebnis- und/oder Informationswertes für die Besucher;
- Architektonische Gestaltung;
- Gebäudeplanung;
- Realisierung von Ausstellungs- und Innengestaltung;
- Realisierung des Pavillonausbaus;
- Projektmanagement für die Ausstellungs- und Baurealisierung.
d) Die Referenzaufträge müssen im Hinblick auf die Dauer der Veranstaltung(en) sowie die Anzahl der Besucher folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestdauer der Referenzveranstaltung: fünf Tage
- Mindestbesucherzahl der Referenzveranstaltung: 50.000 Besucher
e) Sollte eine Referenz auf mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zutreffen, darf diese Referenz nur einmal pro Bewerbergemeinschaft genannt werden.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die vier besten Referenzen zu bezeichnen (Nr. 1 bis 4), die im Hinblick auf die Wertungskriterien "Dauer der Referenzveranstaltung" und "Zahl der Besucher" die besten Referenzen darstellen.
Pro Referenz der vier besten Referenzen je Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft werden folgende Punkte für die Dauer der Referenzveranstaltung sowie die Besucherzahl der Referenzveranstaltung vergeben:
1. Dauer der Referenzveranstaltung
6 Punkte 121 Tage und mehr
5 Punkte 71 Tage bis 120 Tage
4 Punkte 42 bis 70 Tage
3 Punkte 22 Tage bis 41 Tage
2 Punkte zehn Tage bis 21 Tage
1 Punkt fünf bis neun Tage
2. Größe der Referenzveranstaltung
6 Punkte mehr als 550.000 Besuchende
5 Punkte 400.001 bis 550.000 Besuchende
4 Punkte 250.001 bis 400.000 Besuchende
3 Punkte 150.001 bis 250.000 Besuchende
2 Punkte 100.001 bis 150.000 Besuchende
1 Punkt 50.000 bis 100.000 Besuchende
Die Punkte je Kategorie (Dauer und Besucherzahl) werden pro Referenzprojekt der vier besten Referenzen je Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft (und vom Bewerber bezeichneten) summiert. Dies bedeutet, dass eine maximale Punktzahl pro Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft von 48 Punkten (ausgehend von vier Referenzprojekten und jeweils Maximalpunktzahl pro Kategorie) erreicht werden kann.
Die drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit im vierten Rang werden alle viertplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.