Eintragung in das Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder vergleichbare Nachweise.
Es ist die Leistungsfähigkeit des Unternehmens bzgl.
Ausführungsqualität und Auftragsvolumen anhand eines
vergleichbaren BVH innerhalb der letzten 2 Jahre nachzuweisen. Mit der Angebotsabgabe sind alle Nachunternehmen zu
benennen. Diese müssen gleiche Nachweise erbringen wie der Auftragsnehmer.