Gegenstand der Dienstleistung ist die Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Inbetriebnahme sowie die Erstoptimierung eines KI-gestützten, multimodalen Besucher-Guides für den Einsatz im touristischen Besucherbetrieb der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH.Die Leistung des Auftragnehmers umfasst den vollständigen Projektlebenszyklus von der Konzeption über Entwicklung, Pilotierung und Rollout bis hin zum produktiven Betrieb einschließlich Support-, Monitoring-, Sicherheits-, Optimierungs- und Betriebsleistungen.
Die KI-Technologie ist das Herzstück des Projektes SKADI. Sie soll als digitales System Funktionen wie barrierefreie Kommunikation und präzise Navigation auf kleinstem Raum beinhalten. Neben der Stärkung der Barrierefreiheit und Digitalisierung trägt das System durch seine Funktion als digitales Lernangebot dazu bei, wichtige Themen wie Nachhaltigkeit und Artenschutz zu vermitteln - auf regionaler und internationaler Basis. Des Weiteren analysiert das System mithilfe künstlicher Intelligenz und Machine-Learning-Algorithmen das Nutzerverhalten und schlägt basierend auf Vorlieben sowie aktuellen Standortdaten passende Erlebnisse vor. Außerdem ermöglicht das System durch die Integration der spezifisch genannten Quellen die Vernetzung von touristischen / naturkundlichen Angeboten. NutzerInnen können nicht nur individuelle Informationen über Tierarten, Lebensräume, Schutzgebiete und Veranstaltungen erhalten, sondern z.B. auch selbst über den digitalen Guide gestalten.
Die Leistung wird überwiegend remote erbracht. Für einzelne Termine ist eine Anwesenheit am Sitz der Auftraggeberin erforderlich. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Beschafft wird die Entwicklung und Implementierung einer neuartigen KI-basierten Individualsoftware als multimodaler Besucher-Guide. Die Lösung verbindet KI-gestützte Nutzerinteraktion mit strukturierten Wissenssystemen und wird projektspezifisch entwickelt. Unterschiedliche technische und konzeptionelle Lösungsansätze sollen im Wettbewerb ermittelt werden.
Es gelten für die Rechtsbehelfe im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf eine solche Nachforderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots. Gesetzliche Ausschlüsse der Nachforderung, insbesondere nach § 56 Abs. 3 VgV, bleiben unberührt. Die Entscheidung über die Nachforderung und deren Ergebnis werden dokumentiert.
Qualität und Vergleichbarkeit der zwei vom Bewerber ausdrücklich als wertungsrelevant benannten Referenzprojekte - max 70 Punkte
Nachgewiesene fachliche und technische Expertise für die ausgeschriebene Leistung - max 30 Punkte
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich überwiegend remote. Der Auftragnehmer muss jedoch gewährleisten, dass das für den jeweiligen Termin erforderliche Projekt- und Fachpersonal bei sachlich erforderlichen und von der Auftraggeberin rechtzeitig angekündigten Terminen am Sitz der Auftraggeberin in Münster persönlich vor Ort teilnehmen kann. Die konkreten Termine werden im Projekt-, Termin- und Meilensteinplan beziehungsweise während der Vertragsdurchführung rechtzeitig abgestimmt. Sämtliche mit den erforderlichen Vor-Ort-Terminen verbundenen Reisezeiten, Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten sind in den angebotenen Pauschalfestpreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Ein bestimmter Unternehmenssitz, eine Niederlassung oder eine Entfernung zum Sitz der Auftraggeberin wird nicht vorausgesetzt. Maßgeblich ist ausschließlich die Fähigkeit des Auftragnehmers, die erforderliche persönliche Präsenz im Rahmen der Auftragsausführung sicherzustellen.