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Verfahrensangaben

ePA-Vertragsverlängerung

VO: VgV Vergabeart: Bekanntmachung über das Ergebnis des Wettbewerbs Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Baden-Württemberg
DE168368778
Presselstraße 19
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
vergabemanagement@connect.aok.de
+4971176161923

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
DE811695320
Carl-Wery-Straße 28
81739
München
Deutschland
DE212
vergabemanagement@connect.aok.de
+4989 22844050

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
DE114110216
Basler Str. 2
61352
Bad Homburg v.d.H.
Deutschland
DE718
vergabemanagement@connect.aok.de
+4969 66816-334000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK PLUS. Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
DE256878834
Sternplatz 7
01067
Dresden
Deutschland
DED21
vergabemanagement@connect.aok.de
+498001059000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
DE124159739
Kopenhagener Straße 1
44269
Dortmund
Deutschland
DEA52
vergabemanagement@connect.aok.de
+49800 265 5000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
DE207055164
Wanheimer Straße 72
40468
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
vergabemanagement@connect.aok.de
+49211 819 50000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Bremen/Bremerhaven
DE114397726
Bürgermeister-Smidt-Str. 95
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabemanagement@connect.aok.de
+49421 17610

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
DE192651227
Hildesheimer Straße 273
30519
Hannover
Deutschland
DE929
vergabemanagement@connect.aok.de
+49511 8701-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
DE258393558
Lüneburger Str. 4
39106
Magdeburg
Deutschland
DEE03
vergabemanagement@connect.aok.de
+49800 226 57 26

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
DE275390265
Brandenburger Str. 72
14467
Potsdam
Deutschland
DE404
vergabemanagement@connect.aok.de
+49800 2650800

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
DE271900642
Virchowstr. 30
67304
Eisenberg
Deutschland
DEB3D
vergabemanagement@connect.aok.de
+496351 403-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
AOK connect GbR
DE359432725
Wilhelmstraße 1
10963
Berlin
Deutschland
DE300
Frau Stefanie Schulz-Große
vergabemanagement@connect.aok.de
+49305876600
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
t004922894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72260000-5
48000000-8
72230000-6
72000000-5
72250000-2
72260000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Verlängerung der in zwei Losen vergebenen Aufträge zur Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen (Los 1) sowie des Betriebs von ePA-Anwendungen (Los 2) um vier Jahre bis zum 30. Juni 2031 entsprechend der in den Ursprungsaufträgen vorgesehenen Verlängerungsoption ("Verlängerungsvereinbarung"). Die Abkürzung ePA meint dabei eine elektronische Patientenakte i.S.v. §§ 341ff. SGB V. Die zunächst bis zum 30. Juni 2027 laufenden ePA-Verträge wurden mit Auftragsbekanntmachung vom 29. April 2022 (OJ S 87/2022-236772) in den Wettbewerb gestellt. Die Auftragsvergabe wurde am 23. März 2023 (OJ S 62/2023-183211) bekannt gemacht. Zur Verlängerungsoption um vier Jahre wird auf Ziff. II.2.7. der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung verwiesen. Aufgrund der Verlängerungsoption bedurfte die Verlängerungsvereinbarung keines gesonderten Vergabeverfahrens. Zu den weiteren Inhalten der Verlängerungsvereinbarung im Einzelnen wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Alle wesentlichen Leistungsanforderungen gelten unverändert fort; notwendige Anpassungen an den Stand der Technik sowie für eine Integration in die Meine AOK-App wurden vorgenommen. Entsprechend der mit Zuschlagserteilung vereinbarten vertraglichen Regelungen wird die bisherige Vergütung des Auftragnehmers durch die Verlängerungsvereinbarung angepasst (reduziert). Für bestimmte vom Auftragnehmer entwickelte ePA-Anwendungen können die Auftraggeberinnen künftig über den bisher vereinbarten Rahmen hinaus zeitlich begrenzte exklusive Nutzungsrechte vom Auftragnehmer erwerben.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Sonstiges einstufiges Verfahren

Angaben zum Verfahren

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

183211-2023

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Verlängerungsvereinbarung bedurfte gemäß § 132 Abs. 1 bis 3 GWB keines neuen Vergabeverfahrens.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

ePA-Vertragsverlängerung
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Ernst & Young Strategy & Transactions GmbH
DE815732260
Großunternehmen
Flughafenstraße 61
70629
Stuttgart
Deutschland
DE111
Nein
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Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

21.01.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

Angaben zum Angebot

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