Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2, durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen,
die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die nach den Vergabeunterlagen (Teil 3,
Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) zu erbringenden Leistungen bzw. die darin genannten Inhalte und
Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten
Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Eine (1) der drei (3) Referenzen muss einen entsprechenden Auftrag im Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen. Als Referenzen können auch solche Leistungen benannt werden, die für den GKV-Spitzenverband bzw. den GKV-Spitzenverband, DVKA erbracht worden sind.
Maßgabe zur Vergleichbarkeit: Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie mit den vorliegend zu erbringenden Leistungen auf der Grundlage der Vorgaben der Vergabeunterlagen von der Art sowie dem Inhalt und wirtschaftlichen Volumen der Leistungen (Gesamtauftragswert mindestens EUR 50.000,00 netto je Referenz), dem personellen Aufwand / Anzahl eingesetzter Mitarbeiter, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht. Mindestens drei Referenzen müssen jeweils mindestens die vorstehend genannten Mindestanforderungen sowie die Kennzahlen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrags erfüllen.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2023 bis zum Ende der
Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für
die abgegebene Referenz muss mindestens 12 Monate gedauert haben.
Bieter, welche eine der oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn ein oder mehrere Inhalte der in der Tabelle gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2, geforderten Inhalte wie zum Beispiel "Aussagekräftige konkrete Beschreibung des Auftragsgegenstands und der erbrachten Leistungen unter Bezugnahme auf die in VGU, Teil 3, Leistungsbeschreibung, benannten und beschriebenen Inhalte / Leistungen" nicht entsprechend der Maßgabe beschrieben werden.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe einer Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2, soweit vorstehend keine weitergehenden Erklärungen / Nachweise genannt sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen und Mindestanforderungen auf ihre Richtigkeit
zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete weitergehende Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von
entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal etwa 6
Kalendertagen erfolgen.