Mindestanforderung: Spezifischer Umsatz mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (oder 2025) bezogen auf Leistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in jedem der genannten Jahre einen spezifischen Jahresumsatz von mindestens EUR 500.000 netto hatte.
Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den VGU (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, bereits im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft, der / die den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.
Bieter / Bietergemeinschaften, welche oben genannte Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.