VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei den hier ausgeschriebenen Planungsleistungen handelt es sich, wie in den Bekanntmachungsunterlagen dargestellt, ausschließlich um das Leistungsbild Bauphysik inkl. einzelner besonderer Leistungen. Diese sind im Leistungskatalog im Bereich Bauphysik hervorgehoben.
Andere Leistungspakete wie Objektplanung etc werden parallel ausgeschrieben und sind nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Planungsleistung.
Nein, die Bezeichnung "Architekt" ist an dieser Stelle stellvertretend für die Bezeichnung des geeigneten Berufsstands und ist keine zwingende Bedingung für die Teilnahme an diesem Verfahren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Eignung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nachzuweisen, dies kann mit entsprechenden Referenzen und belastbaren Erklärungen erfüllt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.
MfG Schlote
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