1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Produkthaftpflicht (in Formblatt 7).
Die Versicherungen müssen mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall aufweisen:
- Personenschäden: mindestens 5.000.000 EUR
- Sachschäden: mindestens 5.000.000 EUR
- Vermögensschäden: mindestens 1.000.000 EUR
Die Deckungssummen müssen mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Die Versicherungen müssen die mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Risiken des Schiffbaus einschließlich Konstruktion, Fertigung, Ausrüstung, Montage, Erprobung, Ablieferung sowie der gesetzlichen Haftung für Mängel und Produktfehler des hergestellten Schiffes und seiner Komponenten abdecken.
Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Hinweis: Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Produkthaftpflichtversicherung bestehen oder im Zuschlagsfall abgeschlossen werden.
2. Vorlage der Geschäftsberichte der letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre.
Hinweis: Falls durch den Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf. Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bieters erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der verfügbaren Jahre vorzulegen.