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Verfahrensangaben

Auftragsänderung 9: Neubau Gymnasium Herrsching - Holzausbauarbeiten Innenausbau

VO: VOB Vergabeart: Bekanntmachung einer Auftragsänderung Status: Veröffentlicht

Änderungsdokumentation

Dokumentation der Änderungen

Geänderter Vertrag

Zum Vertrag
NGH_3215_HI_78 - Holzausbauarbeiten, Innenausbau

Bei der Ausführung der Leistungen waren viele kleinere Regieleistungen notwendig. Die Schutzfolie an den Fenstern musste demontiert und montiert werden. Beton musste zum Montieren weg geschnitten werden. Eine Bohrung für ein Leerrohr musste vorgenommen werden. Arbeitsbereiche mussten für andere Gewerke öfters geräumt werden und Material verschoben werden. Eine Montage für fehlende UK für aufrechte Blendleisten musste vorgenommen werden. Die stirnseitige Verkleidung der Fensterbänke wurde ausgeführt. Die Deckenleisten mussten wegen einer Kabelverlegung erneut montiert werden. Es waren Dosenbohrungen für den Elektriker notwendig. Bei der Montage musste aufgrund von anderen Gegebenheiten die Konstruktion angepasst werden und die UK der Decke abgeflext werden. Es mussten Beschädigungen und Verschmutzungen behoben werden. Die Fensterbänke Stirnseitenverkleidung, das Schleifen des Handlaufs, das Ausfüllen diverser Löcher und das Schließen der Sockelleisten musste für die Eröffnung der Schule vorgenommen werden. Die Deckenleisten mussten für die Druckprüfung demontiert und wieder montiert werden. Deckenleisten mussten nachgearbeitet werden. Es war ein Sockel im Windfang und eine Leiste im Aufzug nötig.

Begründung der Änderung

Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.

Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es sind aufgrund von der Teilinbetriebnahme und aufgrund technischer Voraussetzungen bzw. Gegebenheiten zusätzliche Regiearbeiten notwendig, die für den weiteren Bauablauf wichtig sind und den Baufortschritt nicht stören. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Die Schutzfolie an den Fenstern musste demontiert und montiert werden, um die Leistung auszuführen. Beton musste zum Montieren weg geschnitten werden, um die Leistung auszuführen. Eine Bohrung für ein Leerrohr musste vorgenommen werden, damit die Leistung eines anderen Gewerkes ausgeführt werden kann. Arbeitsbereiche mussten für andere Gewerke öfters geräumt werden und Material verschoben werden. Eine Montage für fehlende UK für aufrechte Blendleisten musste vorgenommen werden. Die stirnseitige Verkleidung der Fensterbänke wurde ausgeführt, welche nicht ausgeschrieben war, aber zur Sicherheit notwendig ist. Die Deckenleisten mussten wegen einer Kabelverlegung erneut montiert werden. Es waren Dosenbohrungen für den Elektriker notwendig. Bei der Montage musste aufgrund von anderen Gegebenheiten die Konstruktion angepasst werden und die UK der Decke abgeflext werden. Es mussten Beschädigungen und Verschmutzungen von anderen Gewerken behoben werden. Die Fensterbänke Stirnseitenverkleidung, das Schleifen des Handlaufs, das Ausfüllen diverser Löcher und das Schließen der Sockelleisten musste für die Eröffnung der Schule und aus Sicherheit vorgenommen werden. Die Deckenleisten mussten für die Druckprüfung demontiert und wieder montiert werden. Deckenleisten mussten nachgearbeitet werden. Es war ein Sockel im Windfang und eine Leiste im Aufzug nötig. Im Hinblick auf die geplante Teilinbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg.

Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Teilinbetriebnahme handelt es sich teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Zudem waren die Leistungen, wie oben beschrieben aus technischen Gründen notwendig, um die eigentlichen Leistungen auszuführen. Ein neuer Auftragnehmer steht in keinem Verhältnis zur Ausführung der Leistung durch den ursprünglichen Auftragnehmer. Ein neuer Auftragnehmer macht auch bei den beschriebenen Leistungen technisch wenig Sinn, da die vorhandene Firma die Leistung ausführen kann und muss, um ihre eigentliche Leistung auszuführen.

Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.199.095,88 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 6.818,70 EUR (brutto).

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Starnberg
11711450175
Strandbadstraße 2
82319
Starnberg
Deutschland
DE21L
Team 12.21
ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
0815114877985

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+498921762411

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45422100-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Bauausführung werden Holzausbauarbeiten Innenausbauarbeiten benötigt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Bauausführung werden Holzbauarbeiten Innenausbau benötigt. Bei der Ausführung der Leistungen waren viele kleinere Regieleistungen notwendig. Die Schutzfolie an den Fenstern musste demontiert und montiert werden. Beton musste zum Montieren weg geschnitten werden. Eine Bohrung für ein Leerrohr musste vorgenommen werden. Arbeitsbereiche mussten für andere Gewerke öfters geräumt werden und Material verschoben werden. Eine Montage für fehlende UK für aufrechte Blendleisten musste vorgenommen werden. Die stirnseitige Verkleidung der Fensterbänke wurde ausgeführt. Die Deckenleisten mussten wegen einer Kabelverlegung erneut montiert werden. Es waren Dosenbohrungen für den Elektriker notwendig. Bei der Montage musste aufgrund von anderen Gegebenheiten die Konstruktion angepasst werden und die UK der Decke abgeflext werden. Es mussten Beschädigungen und Verschmutzungen behoben werden. Die Fensterbänke Stirnseitenverkleidung, das Schleifen des Handlaufs, das Ausfüllen diverser Löcher und das Schließen der Sockelleisten musste für die Eröffnung der Schule vorgenommen werden. Die Deckenleisten mussten für die Druckprüfung demontiert und wieder montiert werden. Deckenleisten mussten nachgearbeitet werden. Es war ein Sockel im Windfang und eine Leiste im Aufzug nötig.

Umfang der Auftragsvergabe

1.145.110,21
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
06.01.2025
29.06.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Mühlfeld
82211
Herrsching
Deutschland
DE21L

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Zusätzliche Informationen

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

NGH_3215_HI_78
Holzausbauarbeiten, Innenausbau
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Schreinerei Merz GmbH
DE813849950
Tassiloring 7
82399
Raisting
Deutschland
DE21N
info@mer2.de
08807-9462270
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

17.12.2024
03.01.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

1.007.643,60
EUR

Angaben zum Angebot

NGH_EU_30/24

Angaben zur Rahmenvereinbarung