Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Los 1 Mobilfunkleistungen für aktuell 284 RufnummernLos 2 Lieferung von Smartphones bei einer Mindestabnahme von 100 Stück
erfolgt je Los
keine
Im Preisblatt erfolgt die Ermittlung einer dynamischen Wertungsmenge zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote
Anhand des Kriterienkatalog können max. 10.000 Wertungspunkte pro Los erzielt werden
Los 1 Es werden bis zu 3 Rahmenvereinbarungen nach § 21 VgV geschlossen. Die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote erfolgt im Rahmen der einfachen Richtwertmethode. Los 2 Es werden bis zu 2 Rahmenvereinbarungen nach § 21 VgV geschlossen. Die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote erfolgt im Rahmen der erweiterten Richtwertmethode.
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabeiist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Organisation, die weitere Informationen bereitstelle: Medizinischer Dienst Thüringen
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2 sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihresHerkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.2.1 bis III. 2.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des weiteren isteine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt.Seit dem 18.10.2018 müssen sämtliche Auftraggeber EU-weite Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen. Dies umfasst auch die Pflicht,Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Fassung entgegenzunehmen. Schriftliche Beiträge in Papierform dürfen nicht mehr akzeptiert werden.Auch die Abwicklung über E-Mail ist nicht zulässig.
Es handelt sich um keine öffentliche Submission
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise, die explizit gefordert sind, nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderungen / Nachreichungen von Unterlagen.
Es gelten die Ausschlussgründe nach §122 GWB, §123 GWB, § 124 GWB sowie nach §42 VgV.außerdem: Ausschlussgründe aus Artikel 5k der Verordnung EU 2022/576 (Nr. 833/2024 in der aktuellen Fassung) - Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige / Unternehmen / Lieferanten. Der Auftraggeber schließt Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt. Hierzu ist die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage B17_V1) vorzulegen.
1.1.1 Akzeptieren der Anlage B11_V1 - Eigenerklärung für Bieter(Ausschlusskriterium)
siehe Angebotsbedingungen
Abschluss von bis zu 3 Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV mit den wirtschaftlichsten Bieten in der Reihenfolge der Zuschlagswertung.Aktuell werden 284 Rufnummern genutzt, wobei eine Obergrenze von 450 Rufnummern definiert ist.
1.1.2. Eine genaue Beschreibung des sich bewerbendenUnternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen.Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).(Informationskriterium)
1.2.1 Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Informationskriterium)
1.2.2. Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar). Creditreform-Bonitätsindex mit mindestens einer "Guten Bonität" der Risikoklasse II (Creditreform Bonitätsindex 215 - 255). Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.(Siehe: https://www.creditreform.de/microsites/creditreform-ratingmap-deutschland.html) - (Ausschlusskriterium)
1.3.1 Für welches Mobilfunknetz werden Leistungen angeboten? (Informationskriterium)
1.3.2 Berechtigung zur Erbringung der Mobilfunkleistungen (Bereitstellung eines geeigneten Nachweises - Ausschlusskriterium)
1.3.3 Es sind mindestens drei vergleichbare laufende Referenzen (Ausschlusskriterium) mit der beigefügten Anlage "Referenzen" bereitzustellen.
Abschluss von bis zu 2 Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV mit den wirtschaftlichsten Bieten in der Reihenfolge der Zuschlagswertung.Mindestabnahme von 100 Geräteeinheiten bei einer definierten Höchstmenge von 450 Geräteeinheiten. Die Erittlung der dynamischen Wertungsmenge im Preisblatt C20 erfolgt mit 220 Geräteeinheiten.
1.1.2 Eine genaue Beschreibung des sich bewerbendenUnternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen.Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).(Informationskriterium)
1.2.1 Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
1.2.2 Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar). Creditreform-Bonitätsindex mit mindestens einer "Guten Bonität" der Risikoklasse II (Creditreform Bonitätsindex 215 - 255). Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.(Siehe: https://www.creditreform.de/microsites/creditreform-ratingmap-deutschland.html)