Verfahrensangaben

Virtual Court

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.08.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration
DE.Justiz.4f315747-0b2c-4d84-935d-027e8686559b.cf85
70173
Stuttgart
Deutschland
DE111
poststelle@jum.bwl.de
0711 33501-0

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE 192923197
Dammtorstr. 12
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
cakripke@deloitte.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
32322000-6
30200000-1
51610000-1
48520000-9
48328000-3
32420000-3
80533100-0
30237200-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ("Auftraggeber") beabsichtigt die Beschaffung eines "Virtual Court - Gerichtssaal der Zukunft" gemäß Nummer 1.1 des EVB-IT Systemvertrags.

Der Auftraggeber verwendet für die Beauftragung Mittel der Digitalisierungsinitiative für die Justiz. Diesbezüglich wird auf Nummer 18.14 des EVB-IT Systemvertrags (Digitalisierungsinitiative für die Justiz) verwiesen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ("Auftraggeber") beabsichtigt die Beschaffung eines "Virtual Court - Gerichtssaal der Zukunft" gemäß Nummer 1.1 des EVB-IT Systemvertrags.

Das Gesamtsystem soll in der Justiz zur Verfahrensvorbereitung und zur Präsentation bei Gericht genutzt werden. Das Gesamtsystem besteht aus dem,

-CAVE-System (insbesondere bestehend aus einer LED-basierten Visualisierung, Tracking, 3D-Brillen, Energiemanagement und Netzwerkkomponenten, Steuerungs- und Visualisierungssoftware von 3D-Daten) und aller weiteren für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des CAVE-Systems erforderlichen Leistungen sowie aller für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber und/oder anderen relevanten Stakeholdern (hier insbesondere mit dem örtlich zuständigen Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (im Folgenden "Vermögen und Bau") sowie der IT Baden-Württemberg (nachfolgend "BITBW")).

-VR-Brillen inkl. Zubehör (bspw. Controller, Ladekabel, Verbindungskabel für Brille und Rechner) und Installations- und Betriebssoftware zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (bspw. Steuerungs- und Visualisierungssoftware von 3D-Daten).

Das CAVE-System ist als stationäre Lösung für Justizgebäude zu konzipieren und soll Gerichtsverhandlungen nachhaltig verbessern. Es dient vorrangig der Präsentation bei Gerichtsverhandlungen. Die VR-Brillen sollen als mobile Lösung für die Verfahrensvorbereitung (Vorbereitung der Präsentation bei Gerichtsverhandlungen via CAVE-System) genutzt werden. Unabhängig von ihrem jeweiligen Nutzungs- und Einsatzschwerpunkt sollen sowohl das CAVE-System als auch die VR-Brillen grundsätzlich für die Präsentation bei Gerichtsverhandlungen wie auch für die Verfahrensvorbereitung eingesetzt werden können.

Das Gesamtsystem ist zwingend mit dem kostenlosen, quelloffenen und modular aufgebauten Visualisierungssystem COVISE (Collaborative Visualization and Simulation Environment) zu erstellen, zu betreiben und fortlaufend zu pflegen. COVISE umfasst neben der eigentlichen Softwareumgebung auch die für den Betrieb erforderlichen Komponenten und Subsysteme, insbesondere OpenCOVER als Visualisierungs- und Rendering-Komponente. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, sich die zur Nutzung von COVISE erforderlichen Kenntnisse anzueignen und COVISE entsprechend den Vorgaben dieses Vertrags sowie der Leistungsbeschreibung auf den erforderlichen Workstations zu installieren, zu konfigurieren und gemäß Nummer 5 fortlaufend zu pflegen und zu dokumentieren.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE111

Siehe Nummer 9 des EVB-IT Systemvertrags

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungspreis

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 65 % aus dem Preis und zu 35 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen.

Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leis-tungspunktzahl skaliert: Z=WL x L + WP x ((2 x PMin-P) / PMin x LMax

Z = Gesamtpunktzahl des Bieters
L = Leistungspunktzahl des Bieters
LMax = maximal mögliche Leistungspunktzahl
P = Gesamtwertungspreis (brutto) des Bieters in EUR gemäß Preispositi-on 8 im Formblatt Angebotsschreiben endgültiges Angebot
PMin = Günstigster Gesamtpreis aller wertbaren Angebote in EUR
WL = Gewichtungsfaktor der Leistungspunkte
WP = Gewichtungsfaktor für Preis

Die Gesamtpunktzahl Z wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet.

Der Wertungspreis entspricht dem Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Ziffer 2 Preisposition Nr. 8 in dem Formblatt Angebotsschreiben Endgültiges Angebot. Dieser wird mit insgesamt 65 % gewichtet.

Die Wertung und Gewichtung der Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und ist bereits in der oben dargestellten Wertungsformel integriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angebote, deren Wertungspreise mindestens doppelt so hoch sind, wie der niedrigste Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote ("Fiktives Höchstangebot") - was ebenfalls bereits in der oben dargestellten Wertungsformel reflektiert wird - null Punkte erhalten.

Für die Einzelheiten wird auf Ziffer 6.4.1 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Gewichtung
65,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunkzahl

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 65 % aus dem Preis und zu 35 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen.

Die Bieter können maximal 1.000 Leistungspunkte durch die Erfüllung der im Formblatt qualitative Zuschlagskriterien definierten Unterkriterien erzielen. Diese werden mit insgesamt 35 % gewichtet.

Hiervon entfallen max. 470 Leistungspunkte auf das Unterkriterium "Technische Funktionalität", max. 350 Leistungspunkte auf das Unterkriterium "Lieferzeiten für Hardware des CAVE-Systems und der VR-Brillen", max. 140 Leistungspunkte auf das Unterkriterium "Betrieb des Gesamtsystems" und max 40 Leistungspunkte auf "Qualität von Schulungen für Power-User und Befähigung".

Für die Einzelheiten wird auf Ziffer 6.4.2 der Bewerbungsbedingungen sowie das Formblatt qualitative Zuschlagskriterien verwiesen.

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vollzieht sich - mit dem Teilnah-mewettbewerb und der Verhandlungsphase - in zwei Verfahrensabschnitten.
Im ersten Verfahrensabschnitt fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen ("Bewerber"), im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Ab-gabe der Teilnahmeanträge auf. Jeder interessierte Bewerber kann einen Teilnahmeantrag für die Prüfung seiner Eignung abgeben.
Im zweiten Verfahrensabschnitt fordert der Auftraggeber drei (3) geeignete Unterneh-men ("Bieter") auf, ein unverbindliches Erstangebot einzureichen.

Für die Einzelheiten wird auf Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DE2MUN8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Bewerber und Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen über die E-Vergabeplattform gegenüber dem AG gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung resp. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 5 GWB).

Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren. Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB erst nach Ablauf der Stillhaltefrist geschlossen werden.

Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe sachlich und örtlich zuständig:

Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Hausadresse: Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Funktionspostfach: Vergabekammer@rpk.bwl.de

Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des örtlich zuständigen Oberlandesgerichts zulässig, vgl. §§ 171 ff. GWB:
Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstraße 10
76133 Karlsruhe

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen kann nach Maßgabe von § 56 VgV erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Befähigung zur Berufsausübung setzt - sofern es sich um einen eintragungspflichtigen Wirtschaftsteilnehmer handelt - eine Eintragung des Bewerbers im Handelsregister voraus. Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft gilt dies für alle Mitglieder der Bewerber- und Bietergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe zugleich für den/die Eignungsverleiher.

Mögliche Nachweisforderung:
Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bewerber oder die Bewerber- und Bietergemeinschaft verfügt über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestver-sicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000 pro Schadensfall und Person sowie für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 5.000.000 pro Schadensfall und Person.

Alternativ kann der Bieter - und im Falle einer Teilnahme an dem Verga-beverfahren als Bietergemeinschaft das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft - rechtsverbindlich zusichern, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in ent-sprechender Höhe und vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und für den Zeitraum der Leistungserbringung aufrechterhalten wird.

Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft ist die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entweder

- für die gesamte Bewerber- und Bietergemeinschaft (was aller-dings voraussetzt, dass die betreffende Versicherungspolice Schäden durch jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft umfasst), oder
- für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- und Bietergemein-schaft, oder
- für ein einzelnes Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft (was allerdings voraussetzt, dass die betreffende Versicherungs-police Schäden durch alle anderen Mitglieder der Bietergemein-schaft umfasst)
abzuschließen. Entsprechendes gilt, sofern sich die Eignungsleihe auf das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bezieht.

Mögliche Nachweisforderung:
Kopien der Versicherungspolicen oder Bestätigung des Versicherers über Versicherung und Schadenssummen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Der Mittelwert des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mindestens EUR 500.000.

Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der Mindestjahresumsatz bei kumulierter Betrachtung der Kennzahlen aller Mitglieder erfüllt wird.

Im Falle einer Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Mindestjahres-umsatz bei kumulierter Betrachtung der Kennzahlen des Eignungsleihers und des Eignungsverleihers erfüllt wird.

Mögliche Nachweisforderung:
Kopie der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Mittelwert der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mindestens 5 Be-schäftigte.

Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der jeweilige Mittelwert der jährlichen Beschäftigtenanzahl bei kumulierter Betrachtung der Mitarbei-terzahlen aller Mitglieder erfüllt wird.

Im Falle einer Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der jeweilige Mittelwert der jährlichen Beschäftigtenanzahl bei kumulierter Betrachtung der Mitarbeiterzahlen des Eignungsleihers und des Eignungsverleihers erfüllt wird.

Mögliche Nachweisforderung:
Arbeitsbescheinigungen der Beschäftigten (die Bewerber sind insoweit da-für verantwortlich, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten datenschutzrechtskonform erfolgt)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Es müssen zwei (2) vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre, rückgerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung, erbracht worden sein. Eine Abnahme im rechtlichen Sinne ist nicht erforderlich, es muss jedoch eine erfolgreiche Funktionsprüfung des Gesamtsystems durchgeführt worden sein. Ausstehende aber für den Leistungserfolg unerhebliche Restleistungen sind dabei unschädlich.

Die von den Referenzprojekten umfassten Leistungen müssen weit überwiegend eigenständig erbracht worden sein. Sofern die Referenzprojekte unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wurden, gelten die Referenzen als solche des Unterauftragnehmers. Die betreffenden Unterauf-tragnehmer müssten in diesem Fall im Wege der Eignungsleihe eingebunden werden.

Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Referenzprojekte sind mit der ausgeschriebenen Leistung ver-gleichbar, wenn sie dieser so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausge-schriebene Leistung eröffnen.

Ein Referenzprojekt ist insbesondere vergleichbar, wenn es die ganzheitliche Umsetzung, d.h. von der Planung (insb. technische Konzeption, bauliche Abstimmungen etc.) über den technischen Aufbau bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems (d.h. Hard- und Software) sowie Durchführung entsprechender Schulungen eines CAVE-Systems oder vergleichbaren Systems (d.h. insbesondere 3D Visualisie-rung (bspw. LED oder Projektoren), Tracking etc.) umfasst.

Der Auftraggeber behält sich unter Wahrung der allgemeinen Vergabegrundsätze vor, zu prüfen, ob die von der jeweiligen Referenz umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Diese Anforderung gilt dann als nicht erfüllt, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet und dies zu der Erklärung einer vorzeitigen Beendigung des öffentlichen Auftrags, der Forderung nach Schadensersatz und/oder der Herbei-führung vergleichbarer Rechtsfolgen geführt hat. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, einzelne Referenzen unter Betätigung des ihm zufallenden Ermessens als unzureichend zu betrachten.
Mögliche Nachweisforderung:

Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim jeweiligen Referenzauftraggeber durch schriftliche und/oder fernmündliche Rückfragen zu dem betreffenden Referenzprojekt zu überprüfen.

Hierfür sind im Formblatt Teilnahmeantrag Name und Kontaktdaten (E-Mail & Telefonnummer) eines Ansprechpartners bei dem Referenzauftraggeber anzugeben. Die Bewerber sind insoweit dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten datenschutzrechtskonform erfolgt.

Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, den Bewerber auch dann vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der im Formblatt Teilnahmeantrag je Referenz ausgewiesene Ansprechpartner über einen Zeitraum von fünf Werktagen trotz mindestens drei schriftlicher Kontaktaufnahmeversuche mit schriftlich formulierten Rückfragen und/oder zwecks Vereinbarung eines Termins für ein Telefoninterview nicht erwidert.

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 6.2.6 der Bewerbungsbedingungen.

Sofern mehr als drei Bewerber sämtliche Eignungskriterien und die von ihnen einge-reichten Teilnahmeanträge sämtliche Formalvoraussetzungen erfüllen, wählt der Auf-traggeber die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus.
Die Bewerber können in qualitativer Hinsicht Punkte für eine über das unter den Eig-nungskriterien definierte Mindestmaß hinausgehende Vergleichbarkeit der zwei einge-reichten Referenzprojekte für die nachfolgend definierten Eigenschaften erhalten:

- Das Gesamtsystem ist Open-Source basiert, d.h. es ist die Einbindung und In-stallation von Open-Source-Software erfolgt (ein Punkt je Referenzprojekt).

- Das Gesamtsystem wurde mit Multiuser-Nutzung erstellt, d.h. mindestens zwei Personen haben mit sog. Masterbrillen, die für sie jeweils erforderliche Perspektive erhalten (ein Punkt je Referenzprojekt).

- Das Gesamtsystem umfasst eine einheitliche und übergreifende Nutzung eines CAVE-Systems und von VR-Brillen, d.h. CAVE-System und VR-Brillen haben dieselben Inhalte dargestellt und konnten daher alternativ genutzt wer-den (ein Punkt je Referenzprojekt).

- Das Gesamtsystem wurde für die Justiz (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden) oder die Polizei erstellt (ein Punkt je Referenzprojekt).

Es können somit maximal acht Punkte (vier Punkte je Referenzprojekt) erreicht werden ("Gesamtpunktzahl").
Bei einem Gesamtpunktgleichstand wird der Bewerber resp. dessen Referenzprojekt vorgezogen, im Rahmen dessen das Gesamtsystem für die Justiz (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden) oder die Polizei erstellt wurde

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 6.2.7 der Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung