Es müssen zwei (2) vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre, rückgerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung, erbracht worden sein. Eine Abnahme im rechtlichen Sinne ist nicht erforderlich, es muss jedoch eine erfolgreiche Funktionsprüfung des Gesamtsystems durchgeführt worden sein. Ausstehende aber für den Leistungserfolg unerhebliche Restleistungen sind dabei unschädlich.
Die von den Referenzprojekten umfassten Leistungen müssen weit überwiegend eigenständig erbracht worden sein. Sofern die Referenzprojekte unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wurden, gelten die Referenzen als solche des Unterauftragnehmers. Die betreffenden Unterauf-tragnehmer müssten in diesem Fall im Wege der Eignungsleihe eingebunden werden.
Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Referenzprojekte sind mit der ausgeschriebenen Leistung ver-gleichbar, wenn sie dieser so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausge-schriebene Leistung eröffnen.
Ein Referenzprojekt ist insbesondere vergleichbar, wenn es die ganzheitliche Umsetzung, d.h. von der Planung (insb. technische Konzeption, bauliche Abstimmungen etc.) über den technischen Aufbau bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems (d.h. Hard- und Software) sowie Durchführung entsprechender Schulungen eines CAVE-Systems oder vergleichbaren Systems (d.h. insbesondere 3D Visualisie-rung (bspw. LED oder Projektoren), Tracking etc.) umfasst.
Der Auftraggeber behält sich unter Wahrung der allgemeinen Vergabegrundsätze vor, zu prüfen, ob die von der jeweiligen Referenz umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Diese Anforderung gilt dann als nicht erfüllt, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet und dies zu der Erklärung einer vorzeitigen Beendigung des öffentlichen Auftrags, der Forderung nach Schadensersatz und/oder der Herbei-führung vergleichbarer Rechtsfolgen geführt hat. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, einzelne Referenzen unter Betätigung des ihm zufallenden Ermessens als unzureichend zu betrachten.
Mögliche Nachweisforderung:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim jeweiligen Referenzauftraggeber durch schriftliche und/oder fernmündliche Rückfragen zu dem betreffenden Referenzprojekt zu überprüfen.
Hierfür sind im Formblatt Teilnahmeantrag Name und Kontaktdaten (E-Mail & Telefonnummer) eines Ansprechpartners bei dem Referenzauftraggeber anzugeben. Die Bewerber sind insoweit dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten datenschutzrechtskonform erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, den Bewerber auch dann vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der im Formblatt Teilnahmeantrag je Referenz ausgewiesene Ansprechpartner über einen Zeitraum von fünf Werktagen trotz mindestens drei schriftlicher Kontaktaufnahmeversuche mit schriftlich formulierten Rückfragen und/oder zwecks Vereinbarung eines Termins für ein Telefoninterview nicht erwidert.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 6.2.6 der Bewerbungsbedingungen.
Sofern mehr als drei Bewerber sämtliche Eignungskriterien und die von ihnen einge-reichten Teilnahmeanträge sämtliche Formalvoraussetzungen erfüllen, wählt der Auf-traggeber die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus.
Die Bewerber können in qualitativer Hinsicht Punkte für eine über das unter den Eig-nungskriterien definierte Mindestmaß hinausgehende Vergleichbarkeit der zwei einge-reichten Referenzprojekte für die nachfolgend definierten Eigenschaften erhalten:
- Das Gesamtsystem ist Open-Source basiert, d.h. es ist die Einbindung und In-stallation von Open-Source-Software erfolgt (ein Punkt je Referenzprojekt).
- Das Gesamtsystem wurde mit Multiuser-Nutzung erstellt, d.h. mindestens zwei Personen haben mit sog. Masterbrillen, die für sie jeweils erforderliche Perspektive erhalten (ein Punkt je Referenzprojekt).
- Das Gesamtsystem umfasst eine einheitliche und übergreifende Nutzung eines CAVE-Systems und von VR-Brillen, d.h. CAVE-System und VR-Brillen haben dieselben Inhalte dargestellt und konnten daher alternativ genutzt wer-den (ein Punkt je Referenzprojekt).
- Das Gesamtsystem wurde für die Justiz (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden) oder die Polizei erstellt (ein Punkt je Referenzprojekt).
Es können somit maximal acht Punkte (vier Punkte je Referenzprojekt) erreicht werden ("Gesamtpunktzahl").
Bei einem Gesamtpunktgleichstand wird der Bewerber resp. dessen Referenzprojekt vorgezogen, im Rahmen dessen das Gesamtsystem für die Justiz (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden) oder die Polizei erstellt wurde
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 6.2.7 der Bewerbungsbedingungen.