Ausgeschrieben ist die Beförderung behinderter Schüler und Schülerinnen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 beabsichtigt der Verein Lebenshilfe Ostholstein e.V. für das Förderzentrum "Schule am Papenmoor" die Schülerbeförderung von Kindern neu vergeben zu haben.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation.Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt.Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau.Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind.Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein.Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen.Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen.Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
2 Jahre Verlängerung möglich
Bei Umzug eines zu befördernden Kindes oder in Einzelfällen kann eine Beförderung in angrenzende Kreise oder kreisfreie Städte erfolgen.
80% des Angebotspreises werden über den Preis gewertet und 20% des Angebotspreises werden über die Erfahrung des Angebotsgebers gewertet.
80% des Angebotspreises werden über den Preis gewertet und 20% des Angebotspreises werden über die Erfahrung des Angebotsgebers gewertet. Hierbei wird nachweisliche Erfahrung über Referenzen in der Beförderung von Menschen aus vergleichbaren Einrichtungen gewertet.
Die Lebenshilfe Ostholstein e.V. schreibt mit beigefügtem Leistungsverzeichnis, der Leistungsbeschreibung und des vorgegebenen Vertragsentwurfes in einem offenen Verfahren europaweit die Schülerbeförderung für behinderte Kinder und Jugendliche aus.
Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
Lebenshilfe Ostholstein e.V.Am Kirchhof 1023611 Bad Schwartau
Die Lebenshilfe Ostholstein e.V. wird nach Submission der Angebote die Unterlagen über das Vergabeportal herunterladen. Zur Submission sind keine anwesenden Bieter gewünscht.
Es sind Referenzen über die Erfahrung in der Schülerbeförderung von Menschen mit Behinderungen mit Angebotsabgabe vorzulegen. Fehlen diese Referenzen, ist ausschließlich über den Preis des Angebotes kein Auftrag zu erhalten.
Finanzielle Vereinbarungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Es soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder u. Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" übernimmt. Ein Bestandteil ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete u. technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Der AN muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Es wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes, ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept u. ein Konzept zum Krisenmanagement.
Der Bieter hat im Falle einer Auftragsvergabe nachweislich die Sicherheitsüberprüfung aller Fahrerinnen und Fahrer bzw. Begleitpersonen vorzulegen; der Datenschutz ist zu beachten.