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Verfahrensangaben

Schülerbeförderung Schule am Papenmoor

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.04.2026
11.05.2026 10:00 Uhr
11.05.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Lebenshilfe Ostholstein e.V.
VR 436 BS
Am Kirchhof 10
23611
Bad Schwartau
Deutschland
DEF08
Geschäftsführung
submission@lebenshilfe-ostholstein.de
+49 451160867-510
+49 451160867-555

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer
04319884542
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
Wirtschaftsministerium
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 431988-4542
+49 431988-4702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer
04319884542
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
Wirtschaftsministerium
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 431988-4542
+49 431988-4702

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60130000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausgeschrieben ist die Beförderung behinderter Schüler und Schülerinnen vom Wohnort zur Schule und zurück.

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 beabsichtigt der Verein Lebenshilfe Ostholstein e.V. für das Förderzentrum "Schule am Papenmoor" die Schülerbeförderung von Kindern neu vergeben zu haben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin.
Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten.
Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation.
Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt.
Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten.
Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau.
Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind.
Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein.
Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen.
Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen.
Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.

Umfang der Auftragsvergabe

1.200.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

2 Jahre Verlängerung möglich

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Kirchhof 10
23611
Bad Schwartau
Deutschland
DEF08

Bei Umzug eines zu befördernden Kindes oder in Einzelfällen kann eine Beförderung in angrenzende Kreise oder kreisfreie Städte erfolgen.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Am Schulzentrum 3
23701
Süsel
Deutschland
DEF08

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

80% des Angebotspreises werden über den Preis gewertet und 20% des Angebotspreises werden über die Erfahrung des Angebotsgebers gewertet.

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung

80% des Angebotspreises werden über den Preis gewertet und 20% des Angebotspreises werden über die Erfahrung des Angebotsgebers gewertet. Hierbei wird nachweisliche Erfahrung über Referenzen in der Beförderung von Menschen aus vergleichbaren Einrichtungen gewertet.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Lebenshilfe Ostholstein e.V. schreibt mit beigefügtem Leistungsverzeichnis, der Leistungsbeschreibung und des vorgegebenen Vertragsentwurfes in einem offenen Verfahren europaweit die Schülerbeförderung für behinderte Kinder und Jugendliche aus.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDVML5J

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Am Kirchhof 10
23611 Bad Schwartau

Die Lebenshilfe Ostholstein e.V. wird nach Submission der Angebote die Unterlagen über das Vergabeportal herunterladen. Zur Submission sind keine anwesenden Bieter gewünscht.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind Referenzen über die Erfahrung in der Schülerbeförderung von Menschen mit Behinderungen mit Angebotsabgabe vorzulegen. Fehlen diese Referenzen, ist ausschließlich über den Preis des Angebotes kein Auftrag zu erhalten.

Finanzierung

Finanzielle Vereinbarungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder u. Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" übernimmt. Ein Bestandteil ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete u. technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Der AN muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Es wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes, ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept u. ein Konzept zum Krisenmanagement.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Der Bieter hat im Falle einer Auftragsvergabe nachweislich die Sicherheitsüberprüfung aller Fahrerinnen und Fahrer bzw. Begleitpersonen vorzulegen; der Datenschutz ist zu beachten.

30.06.2026