1. Angebotsvordruck (Anlage 02)
2. Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen (Anlage 04)
3. Preisblatt im Dateiformat .xlsx (Anlage 03)
4. Eigenerklärung Verfügbarkeit und Qualifikation
Es ist eine Eigenerklärung einzureichen, in dem der/die Bieter:in bestätigt, dass der in der Leistungsbeschreibung avisierte Zeitplan eingehalten werden kann.
Zudem ist zu bestätigen, dass folgende Aspekte zur Erreichung des Leistungsziels vorhanden sind und erfüllt werden:
- ggf. notwendige Mess- und Prüfmittel
- praktische Erfahrungen der technischen Bewertung an bestehenden Klima- oder Kälteanlagen (zwischen 7,5 und 20 kW) in akustisch sensiblen Umgebungen, d.h. bei Anlagen mit erhöhten Anforderungen an geringe Geräuschemissionen (z. B. Einhaltung niedriger Immissionsrichtwerte nach TA Lärm)
5. Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.
Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere vor, wenn der/die Bieter:in:
- an der Planung, Herstellung, Lieferung, Errichtung oder wesentlichen Wartung der konkret zu prüfenden Anlage(n) beteiligt war oder ist,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Angebotsabgabe in einer vertraglichen Beziehung zum Hersteller, Lieferanten oder Errichter der konkret zu prüfenden Anlage(n) stand, sofern diese Tätigkeit einen direkten technischen oder wirtschaftlichen Bezug zu den gegenständlichen Anlagen hatte und geeignet ist, die Unabhängigkeit der Begutachtung zu beeinträchtigen, - aktuell in einer geschäftlichen Beziehung zum Hersteller, Lieferanten oder Errichter der konkret zu prüfenden Anlage(n) steht, die eine objektive und unabhängige Leistungserbringung konkret gefährden kann,
- wirtschaftliche, organisatorische oder personelle Verflechtungen mit dem Hersteller, Lieferanten oder Errichter der konkret zu prüfenden Anlage(n) aufweist, die nach Art und Umfang geeignet sind, die Neutralität der Begutachtung konkret zu beeinträchtigen.
Nicht ausreichend für das Vorliegen eines Interessenkonflikts sind hingegen lediglich branchenübliche, nicht anlagenbezogene Geschäftsbeziehungen ohne konkreten Bezug zu den zu prüfenden Anlagen.
Sofern ein möglicher Interessenkonflikt nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann, behält sich die Auftraggeberin vor, ergänzende Angaben anzufordern und auf dieser Grundlage eine Einzelfallentscheidung zu treffen.
Bieter:innen, bei denen ein relevanter Interessenkonflikt besteht, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
6. Referenzen (Anlage 04a)
Mindestanforderung:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen
- Die Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein und darf nicht älter als 3 Kalenderjahre sein (2023-2025).
- Eine Referenz zählt nur, sofern das für die Leistungserbringung eingesetzte Personal aktiv involviert war.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Aspekte erfüllt:
o Bestandsaufnahme und technische Bewertung an bestehenden Klima- oder Kälteanlagen vergleichbarer Größenordnung (zwischen 7,5 und 20 kW) und technischer Komplexität,
o mindestens eine Referenz zusätzlich mit Erarbeitung von Sanierungs- oder Optimierungsvorschlägen.
Die Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber:innen ausgeführt worden sein.