Die Leistungserbringung inklusive Rechnungsstellung muss bis spätestens 6 Wochen nach Zuschlagserteilung vollständig erfolgt sein.
Die vereinbarten Lieferfristen sind verbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen sind der Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt dann, wenn es auf Grund von erheblichen und unvorhersehbaren Umständen politischen und/oder wirtschaftlichen Ausmaßes, zu Lieferengpässen bzw. Störungen in den Lieferketten kommt, die nicht im Verantwortungsbereich des/ der Auftragnehmer:in liegen. Mit der zeitnahen Unterrichtung der Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH hierüber sind auch die zu diesem Zeitpunkt voraussichtlichen Lieferzeiten mitzuteilen.