1. Unternehmensreferenzen (Anlage 04a)
Darstellung von mindestens 4 mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren (die in diesem Zeitraum bereits zum oder noch zum Auftragsbestand der/des Bieter:in gehören). Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es kumulativ mindestens die folgenden Kriterien erfüllt:
- Methodik: Durchführung quantitativer, repräsentativer Bevölkerungsumfragen. Die Datenerhebung muss nachweislich telefonisch (CATI) oder im Rahmen eines wissenschaftlich fundierten Mixed-Mode-Ansatzes (Kombination aus Telefon/CATI und Online/CAWI) erfolgt sein.
- Qualität: Die Durchführung muss nachweislich auf Basis wissenschaftlich anerkannter Methoden der empirischen Sozial- und Marktforschung sowie unter Einhaltung der geltenden Standesregeln (z. B. ADM-, BVM- oder DGOF-Richtlinien) oder internationaler Qualitätsnormen (z. B. ISO 20252) erfolgt sein.
- Inhalt: Die Befragung muss die Erhebung von Meinungsbildern, Bekanntheits- oder Zufriedenheitswerten zu politischen, kommunalen oder gesellschaftlichen Themen im öffentlichen Sektor (z. B. für Kommunen, Landes-/Bundesbehörden, Verbände oder Forschungseinrichtungen) umfasst haben.
Die Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber:innen ausgeführt worden sein.
2. Kompetenzen zur Realisierung komplexer Studien
Bieter:innen müssen über umfassende methodische Kompetenzen verfügen und die Einhaltung der Standards zur Qualitätssicherung in der Markt- und Sozialforschung vom Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM) und des internationalen ICC/ESOMAR-Kodex garantieren.
Der/die Bieter:in hat daher mittels Eigenerklärung das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) gemäß ISO 20252 oder eines vergleichbaren QMS zu bestätigen. Ein QMS ist vergleichbar, wenn es neben den allgemeinen Qualitätsmanagementprozessen (z. B. gemäß ISO 9001) nachweislich spezifische Regelungen für die Kernprozesse der empirischen Sozialforschung enthält. Dies umfasst insbesondere dokumentierte Standards zur Sicherung der Datenqualität bei der telefonischen Datenerhebung (CATI), zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Befragtendaten, zur Validierung von Stichproben sowie zur Schulung und Kontrolle des eingesetzten Interviewpersonals.
Mindestanforderungen an den Nachweis:
- Die Zertifizierung muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültig sein und die Gültigkeit muss noch mindestens bis zum 31.03.2027 andauern
- Der Nachweis muss in deutscher Sprache oder zusammen mit einer entsprechenden Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden
Die Auftraggeberin behält sich vor, das tatsächliche Zertifikat sowie die entsprechenden Nachweise zur Vergleichbarkeit vor der Zuschlagserteilung von den Bieter:innen in der engeren Wahl nachzufordern.