IV. Bedarf
Gegenstand des beabsichtigten Auftrags ist die sukzessive Lieferung, Montage, Installation und betriebsbereite Inbetriebnahme von insgesamt 137 zahnärztlichen Behandlungseinheiten des Typs KaVo uniQa über einen Zeitraum von vier Jahren bis zum 31.12.2030.
Die Beschaffung dient der schrittweisen Erneuerung der bestehenden Ausstattung der zahnmedizinischen Behandlungsbereiche, insbesondere der Bereiche Zahnerhaltung und Zahnprothetik.
Die Behandlungseinheiten sollen für die in den genannten Bereichen durchgeführten zahnmedizinischen Behandlungen sowie für den damit verbundenen klinischen Lehr- und Ausbildungsbetrieb eingesetzt werden und vorhandene Behandlungseinheiten sukzessive ersetzen.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt nicht zu einem einheitlichen Zeitpunkt, sondern bedarfsabhängig und sukzessive über die Vertragslaufzeit. Die einzelnen Behandlungseinheiten werden jeweils dann ersetzt, wenn eine vorhandene Behandlungseinheit aufgrund ihres Alters, technischen Zustands, eines Defekts oder aus sonstigen betrieblichen Gründen ersetzt werden muss.
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche zur Herstellung eines betriebsbereiten Zustands erforderlichen Leistungen, insbesondere:
- Anlieferung,
- Demontage der jeweils zu ersetzenden Behandlungseinheit,
- Aufstellung und Montage,
- Anschluss an die vorhandenen Versorgungs- und Medienanschlüsse,
- technische Inbetriebnahme,
- Funktionsprüfung,
- erforderliche Einweisung sowie
- notwendige technische Abstimmungsleistungen zur Integration in die bestehende Infrastruktur.
Die konkrete Anzahl und der jeweilige Zeitpunkt der einzelnen Ersatzbeschaffungen richten sich nach dem tatsächlichen Ersatzbedarf während der Vertragslaufzeit.
V. Besondere technische und organisatorische Bedarfs-Anforderungen
Die zu beschaffenden Behandlungseinheiten müssen unter den konkreten Bedingungen der vorhandenen Behandlungsräume in die bestehende technische und räumliche Situation integrierbar sein.
Dabei sind insbesondere die vorhandenen:
- Medien- und Versorgungspunkte,
- Installations- und Montagebedingungen,
- räumlichen Gegebenheiten,
- technischen Peripheriegeräte, soweit deren Weiterverwendung vorgesehen ist,
- hygienetechnischen Abläufe,
- Bedienungs- und Arbeitsabläufe,
- technischen Schnittstellen sowie
- Wartungs- und Serviceprozesse
zu berücksichtigen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Nutzung der vorhandenen Medienversorgung und Installationspunkte. Da die bestehenden Behandlungseinheiten bereits in die vorhandene Infrastruktur integriert sind, soll die Ersatzbeschaffung ohne grundlegende Anpassung oder Neuverlegung der vorhandenen Versorgungsinfrastruktur erfolgen. Weiterhin sind die in einzelnen Behandlungszimmern bestehenden Centrosäulen als Trägersysteme für zusätzliche Geräte, insbesondere Mikroskope und weitere Anbausysteme, in die neuen Zahmbehandlungseinheit zwingend zu implementieren, um die vorhandene Centrosäulen-Infrastruktur im Rahmen der Ersatzbeschaffung weiter nutzen zu können.
Die zu beschaffende Zahnbehandlungseinheit muss somit unter Beibehaltung der bestehenden Centrosäulen und der daran befestigten sensiblen Anbausysteme installiert werden können, ohne dass diese Systeme demontiert und anschließend wieder montiert werden müssen, um zusätzliche Arbeitsschritte und damit verbundene Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren und damit den Klinik- und Lehrbetrieb aufrecht erhalten zu können.
Darüber hinaus besteht aufgrund des integrierten klinischen Lehr- und Ausbildungsbetriebs ein organisatorisches Erfordernis, die einheitlichen Bedienungs- und Arbeitsabläufe der vorhandenen Behandlungseinheiten möglichst fortzuführen.
Die Studierenden werden im Rahmen ihres praktischen klinischen Einsatzes in die bestehenden Behandlungs- und Arbeitsabläufe eingewiesen. Erst eine weitgehend einheitliche technische Systemumgebung, die zwingend erforderlich ist, ermöglicht dabei eine kontinuierliche Nutzung der im klinischen Ausbildungsbetrieb etablierten Bedienungs-, Hygiene- und Arbeitsabläufe.
Von Bedeutung ist hierbei insbesondere die Bedienung des Fußanlassers und die damit verbundene Steuerung der Instrumente. Durch ein einheitliches Funktions- und Bedienkonzept kann die im Rahmen der Ausbildung vermittelte Bedienungsweise auch im späteren klinischen Einsatz fortgeführt werden.
Die bestehende Vertrautheit mit dem Bedienkonzept wird daher als organisatorischer und betrieblicher Aspekt der Alternativenprüfung berücksichtigt. Sie wird nicht isoliert als Herstellerpräferenz herangezogen, sondern im Zusammenhang mit der bestehenden technischen Systemumgebung und den etablierten Ausbildungs- und Arbeitsabläufen.
Bei der Ersatzbeschaffung sind außerdem besondere Behandlungssituationen zu berücksichtigen, in denen eine flexible Positionierung bzw. Anordnung des Arztelements erforderlich ist.
Für bestimmte Behandlungsanforderungen, insbesondere bei der patientengerechten Behandlung von Patienten mit körperlichen Einschränkungen, ist zwingend eine Konfiguration des Arztelements als von der übrigen Behandlungseinheit unabhängige Cart-Lösung bereitzustellen.
VI. Bedarf der Ersatzbeschaffung zwingend ohne weitere Bau- oder Umbaumaßnahmen
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschaffungsziels ist die Durchführung des Austauschs ohne weitere Bau-, Umbau- oder grundlegende Anpassungsmaßnahmen an den bestehenden Behandlungsräumen, nicht zuletzt aufgrund des mit Schadstoffen vorbelasteten Bauwerks.
Die Ersatzmaßnahme soll sich im Wesentlichen auf die erforderliche Demontage der vorhandenen Behandlungseinheit, die Montage und den Anschluss der Ersatzbehandlungseinheit sowie deren technische Inbetriebnahme beschränken.
Explizit nicht vorgesehen ist insbesondere:
- eine Neuverlegung von Versorgungsleitungen,
- eine grundlegende Änderung der vorhandenen Medienführung,
- eine Anpassung der bestehenden Wasser-, Druckluft-, Absaug- oder Elektroinstallation,
- eine grundlegende Änderung der vorhandenen Installations- und Montagepunkte,
- eine bauliche Veränderung der Behandlungsräume oder
- eine grundlegende Neuplanung der räumlichen Anordnung.
Die Vorgabe, den Ersatz ohne weitere Bau- oder Umbaumaßnahmen durchführen zu können, ergibt sich aus der konkreten Bestandssituation und ist Bestandteil der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Beschaffungsvorhabens.
Sie stellt keine lediglich wirtschaftliche Präferenz dar. Ziel ist vielmehr, die bestehenden Behandlungsräume während des laufenden Patienten- und Ausbildungsbetriebs weiter nutzen und die vorhandenen technischen Strukturen im Rahmen der Ersatzbeschaffung fortführen zu können. Die Weiterverwendung der bestehenden Infrastruktur hat dabei nicht nur technische, sondern auch betriebliche Auswirkungen. Durch den Verzicht auf zusätzliche Demontage- und Montagearbeiten können zusätzliche Arbeitsschritte und damit verbundene Betriebsunterbrechungen reduziert werden. Gleichzeitig kann das Risiko einer Beschädigung empfindlicher Anbausysteme im Rahmen des Austauschs reduziert werden.
Die bestehende Medienversorgung und die vorhandenen Installationspunkte sollen dabei ebenso erhalten bleiben wie die in einzelnen Behandlungszimmern vorhandenen Centrosäulen und die daran befestigten zusätzlichen technischen Systeme.
Insbesondere soll vermieden werden, dass für den Austausch einer Behandlungseinheit zunächst eine Centrosäule oder daran befestigte Mikroskope bzw. andere Anbausysteme demontiert und anschließend wieder installiert werden müssen.
Die technische Möglichkeit, die Behandlungseinheit bei bestehender Centrosäule zu ersetzen, ist daher Bestandteil der Anforderungen an die konkrete Ersatzlösung.