Verfahrensangaben

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines automatischen Fahrgastzählsystems...

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
HRB 210 709
Gebrüder-Heyn-Straße 18
21337
Lüneburg
Deutschland
DE935
Leitung Verkehrsplanung
merle.riecke@moin-lg.de
+49 41312277120

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Partnerschaftsregister Nr. 169 B
Ballindamm 7
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
hamburg@leinemann-partner.de
+49 404689920
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
04131/15-3306
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131 15 3306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (nachfolgend MOIN GmbH) ist ein neu gegründetes kommunales Verkehrsunternehmen in 100%iger Trägerschaft des Landkreises Lüneburg. Mit Erhalt der Direktvergabe und der anstehenden Betriebsaufnahme am 1. Januar 2026 übernimmt die MOIN die zentrale Verantwortung für Planung, Organisation und Steuerung des gesamten Stadt- und Regionalbusverkehrs im Land-kreis. Aktuell werden in der stark ländlich geprägten Region 75 Linien mit rund 180 Bussen bedient.

Die MOIN GmbH plant die Einführung eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in ihre Busflotte. Aufgrund des großen Aufwandes für händische Nachfrageerhebungen gibt es bisher keine systematische und aktuelle Datengrundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung im Landkreis Lüneburg. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Fahrzeuge im Jahr 2026 im ÖPNV des Landkreises Lüneburg eingesetzten Busse mit AFZS auszustatten um somit
- eine umfassende und jeweils aktuelle Datengrundlage für die künftige Angebotsplanung und Fahrplangestaltung im Stadt- und Regionalbusverkehr zu erhalten;
- die eingesetzten Fahrzeuggrößen systematisch an die festgestellte Nachfrage anpassen zu können;
- einen präzisen Datenbestand für weitergehende Analysen und Konzepte zu erhalten.

Der Versand der aufgezeichneten Zähldateien erfolgt in Echtzeit als Gesamtpaket gemäß VDV-457 über eine separate Sendeinrichtung (Router und Antenne) an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Server, so dass die Daten zeitnah im System zur Verfügung stehen.

Neben den 180 Fahrzeugen, die im Rahmen dieser Ausschreibung mit Sensoren für ein automatisches Fahrgastzählsystem ausgestattet werden sollen, sind bei der MOIN GmbH bereits Fahrzeuge mit Sensoren des Typs IRMA der Firma IRIS im Einsatz. Um einen einheitlichen Betrieb sowie die Weiterverwendung der vorhandenen Sensorik zu gewährleisten, muss das zu beschaffende System mit den bereits installierten Sensoren kompatibel sein.

In den von der MOIN GmbH bestellten Elektrobussen des Typs E-Citaro und E-Citaro K der Firma Mercedes erfolgt direkt im Werk eine Verkabelung der Busse in Bezug auf das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS). Dies betrifft 28 von den 180 Fahrzeugen.

Die übrigen 152 Fahrzeuge setzen sich aus verschiedenen Herstellern und Typen zusammen. In allen Fahrzeugen wurde eine Verkabelung von IVU eingebaut. Ein Verkabelungsplan wird den Unterlagen beigefügt. Schon verbaute Hardware in den Bussen kann, wenn die Bieter die komplette Funktionalität garantieren, mit genutzt werden. Für die Ankopplung an die vorhandene Software muss ein zusätzlicher Switch mit eingeplant und eingebaut werden.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Folgenden ist dargestellt, zu welchem Zweck die MOIN GmbH die Zähldaten verwenden will und welchen Anforderungen das zu beschaffende System im Ergebnis zu genügen hat. Ggf. leiten sich aus Sicht des Auftragnehmers aus diesen weitere, über die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Aspekte hinausgehende, technische oder prozessuale Merkmale ab, die durch den Auftragnehmer beschrieben und als Angebotsbestandteil eingebracht werden können.

Die Zähldaten werden zu folgenden Zwecken benötigt:
1. Ermittlung von Linienbeförderungsfällen (Haltestellenbezogene Ein- und Aussteigerzahlen, einzelne Kurse, einzelne Linie, Tagesganglinien, Gesamtnachfrage etc.) ggf. mit entsprechendem Hochrechnungstool als Grundlage für
- Einnahmeaufteilung
- Statistik
- Netz- und Betriebsplanung
- Planung der Infrastruktur
- Festlegung von Prüfquoten
2. Ermittlung von aktuellen und abschnittsbezogenen Besetztgraden als Grundlage für
- Fahrgastinformationen in Echtzeit
- Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Betriebsstörungen und im Eventverkehr
- Netz- und Betriebsplanung
- Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse
3. Erfassung von Objekten (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen etc.) als Grundlage für
- Fahrgastinformationen in Echtzeit
- Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Überlastung der Mehrzweckabteile
- Netz- und Betriebsplanung
- Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse

Vorrangig ist die Erfüllung der unter Absatz 2 Ziffer 1 dargestellten Anforderungen. Die Anforderungen zu Ziffern 2 und 3 sind vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses umzusetzen, sobald bei der MOIN GmbH sämtliche anderen in diesen Zusammen-hängen erforderlichen Systeme und Prozesse aufgebaut sind.

Alle Sensoren müssen Objekte (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen, etc.) und Einsteiger unter 120 cm Körpergröße (mit der Zählgenauigkeit von mindestens 99 %) erkennen und das gesamte System muss final in der Lage sein, Daten in Echtzeit bereitzustellen. Diese Daten müssen aus dem AFZS über die einschlägigen VDV Datenschnittstellenformate bereitgestellt werden.

Der MOIN GmbH ist der uneingeschränkte Zugriff auf sämtliche Daten, auch auf die Rohdaten zu ermöglichen.

Das zu beschaffende System muss die dargestellten Anforderungen erfüllen. Neben dem Preisblatt ist eine exakte Beschreibung des Systemaufbaus, der einzelnen Komponenten und der einzelnen Angebotsbausteine durch den jeweiligen Bieter vorzulegen.

Der Zeitraum für Lieferung und Montage ist bis Ende 2026 vorgesehen.

Erfüllungsorte der Montage sind die Betriebshöfe der MOIN GmbH in der Gebrüder-Heyn-Straße 18 in 21337 Lüneburg und die Betriebshöfe der Subunternehmer der MOIN GmbH im Bereich Lüneburg.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gebrüder-Heyn-Straße 18
21337
Lüneburg
Deutschland
DE935

Erfüllungsorte der Montage sind die Betriebshöfe der MOIN GmbH in der Gebrüder-Heyn-Straße 18 in 21337 Lüneburg und die Betriebshöfe der Subunternehmer der MOIN GmbH im Bereich Lüneburg.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Vorlage eines realisierbaren Konzept anhand der Leistungsbeschreibung

Gewertet wird die Vorlage eines realisierbaren Konzepts zur Umsetzung der Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung besonders die Punkte unter Ziffer 3.2 inkl. Zeitplan in min. Schriftgröße 11, einheitlicher Schrift und max. 15 Seiten.

In dem Konzept sollen folgende Punkte beschrieben werden:

- Skizze/Diagramm über den Aufbau des AFZS im Bus mit allen Kompo-nenten (Router, Switch, Zentraleinheit, ...) (4 Punkte)
- Erläuterungen zu den allgemeinen und technischen Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung, Punkt 3.2.1 Absatz 1 und 2 (20 Punkte)
- Vorstellung eines Kommunikationskonzeptes für die Projektlaufzeit (Ansprechpartner, Einführung von Meetings, ...) (2 Punkte)
- Vorstellung der Auswerte- und Statistiksoftware mit Beispielbildern
(6 Punkte)
- kurze Erläuterung zum eingereichten Preisblatt (2 Punkte)
- Zeitplan inkl. der Anzahl der Busse, die pro Woche verkabelt werden können (6 Punkte)

Die genaue Bewertung der einzelnen Punkte finden Sie unter Ziffer 4.2.1 der Anlage "0. Vergabeunterlagen".

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtpreis

Gewertet wird der angebotene Gesamtpreis für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Automatischen Fahrgastzählsystems in rund 180 Bussen (Hardware/Software/Sonstiges)

Der niedrigste Gesamtpreis erhält 30 Punkte. Ein Gesamtpreis, der doppelt so hoch oder höher ist, erhält 0 Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote werden nach der unter Ziffer 4.2.2 genannten Formel ins Verhältnis gesetzt. Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung bis auf die erste Nachkommastelle gerundet. Maximal sind 30 Punkte erreichbar.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Geschwindigkeit der Umsetzung

Gewertet wird die angegebene Anzahl an Bussen, die pro Woche verkabelt werden, kann.
Die Angabe mit den meisten Bussen, die pro Woche verkabelt werden, können bekommt die Maximalpunktzahl von 10 und die geringste Angabe zu der Anzahl an Bussen bekommt die Punktzahl 1. Die Punktzahlen für die übrigen Anzahl an Bussen wird linear über die in Ziffer 4.2.3. dargestellten Gleichung ermittelt.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zählgenauigkeit

Gewertet wird die angegebene Zählgenauigkeit mit einer Nachkommastelle des Gesamtsystems.
Die höchste Zählgenauigkeit bekommt die Maximalpunktzahl von 10 und die geringste Zählgenauigkeit bekommt die Punktzahl 1. Die Punktzahlen für die übrigen Genauigkeiten werden linear über die in Ziffer dargestellten Gleichung ermittelt. Wenn keine oder eine ungenaue Zählgenauigkeit angegeben wird, werden 0 Wertungspunkte vergeben.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Reaktionszeit bei Störungen

Gewertet wird die Reaktionszeit bei Störungsfällen von Hard- und Software (Anlage 7). Folgende Bepunktung wird vorgegeben:
1. < 24 Stunden: 5 Punkte
2. > 24 Stunden und < 48 Stunden: 2,5 Punkte
3. > 48 Stunden: 0 Punkte

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zusicherung Material- und Personalverfügbarkeit ab Zuschlag

Gewertet wird die Zusicherung, dass ab Zuschlag alle erforderlichen Komponenten, Materialien und Personale zum unmittelbaren Arbeitsbeginn verfügbar sind (Anlage 8)

Zusicherung ab Zuschlag: 5 Punkte
keine Zusicherung: 0 Punkte

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Bitte stellen Sie Ihre Bieterfragen über die Bieterkommunikation.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBTMQG9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

840590-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Elektronisch über DTVP.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden nach den gesetzlichen Regelungen nachgefordert, vgl. insbesondere § 51 SektVO.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn

Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2026: 13,90 Euro, ab 01.01.2027: 14,60 Euro) zu zahlen und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen
sowie
- aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen: Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates
vom 18. Dezember 2023
1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung (Ausschlusskriterium):

- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen:

- Für Personen- und Sachschäden: EUR 5 Mio.
- Für Vermögensschäden: EUR 5 Mio.

alternativ zu vorstehender Erklärung

- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Ausschlusskriterium:

Bitte reichen Sie als Mindestanforderung drei Referenzprojekte über die Lieferung, Implementierung und/oder Inbetriebnahme von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ein.

Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01.07.2021) erfolgreich abgeschlossen oder sich in einem fortgeschrittenen Betriebszustand befinden und hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen:
- Mindestumfang (mindestens 50 Fahrzeuge),
- Gesamtauftragswert von min. 1,5 Millionen Euro
- Integration mit VDV 300/301, VDV 457/435,
- Nachweis erzielter Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage

Bitte füllen Sie zudem den Referenzbogen für alle drei Referenzen aus und reichen Sie den Nachweis der erzielten Zählgenauigkeit und stabiler Systemintegration als Anlage bei.

vgl. Anlage 4_Eigenerklärung zur Eignung

Finanzierung

vgl. § 6 Anlage 2_Vertragsmuster

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Bieter muss alle in den Vergabeunterlagen benannten Mindestkriterien erfüllen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung