Verfahrensangaben

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme Automatisches Fahrgastzählsystem (AFZS)...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.01.2026
15.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
DE 356 666 492
Moorweide 13
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
merle.riecke@moin-lg.de
04131 22771-20

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Partnerschaftsregister Nr. 169 B
Ballindamm 7
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
Katharina.baehren@leinemann-partner.de
+49 404689920
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
04131 / 15 - 3306
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131 15 - 3306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72200000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die MOIN GmbH plant die Einführung eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in ihre Busflotte. Aufgrund des großen Aufwandes für händische Nachfrageerhebungen gibt es bisher keine systematische und aktuelle Datengrundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung im Landkreis Lüneburg. Ziel dieses Vorhabens ist es, alle Fahrzeuge ab Anfang 2026 bis zum 31.12.2026 im ÖPNV des Landkreises Lüneburg eingesetzten Busse mit AFZS auszustatten um somit
- eine umfassende und jeweils aktuelle Datengrundlage für die künftige Angebotsplanung und Fahrplangestaltung im Stadt- und Regionalbusverkehr zu erhalten;
- die eingesetzten Fahrzeuggrößen systematisch an die festgestellte Nachfrage anpassen zu können;
- einen präzisen Datenbestand für weitergehende Analysen und Konzepte zu erhalten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Versand der aufgezeichneten Zähldateien erfolgt zu einem definierten Zeitpunkt als Gesamtpaket gemäß VDV-457 über eine separate Sendeinrichtung (Router und Antenne) an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Server, so dass die Daten am nächsten Tag im System zur Verfügung stehen.
(4) In den von der MOIN GmbH bestellten Elektrobussen des Typs E-Citaro der Firma Mercedes erfolgt direkt im Werk eine Verkabelung der Busse in Bezug auf das automatische Fahrgastzählsystem (AFZS). Folgend sind die Spezifikationen aufgeführt und müssen vom Auftragnehmer beachtet werden.

EBM Fahrgastzählanlage an Tür 1, Tür 2 und Tür 3 ohne mech. Vorbereitung

mit EBM Sensor über der Tür 1
- mit folgender Verkabelung jeweils über der Tür 1 mit Überlänge aufgerollt:
- mit Spannungsversorgung über 0,75mm² Kabel für Kl.30, Kl.15 und Kl.31
- mit Türkriterium einzeln für Tür 1 mit +24V bei Tür1 geöffnet und 0V bei Tür 1 geschlossen.
- mit Türkriterium offen Signal +24V, bereits bei beginnender Türöffnung.
- Signal steht an bis Tür wieder geschlossen ist.
- mit 30 Minuten Nachlaufzeit für Türkriterium nach Zündung aus.
- mit Ethernetkabel CAT6 Werks-LU von Tür 1 bis in das NT-Fach verlegt und aufgerollt.
- über Tür 1 mit M12-Stecker
- im NT-Fach mit M12-Stecker

mit EBM Sensor über der Tür 2
- mit folgender Verkabelung jeweils über der Tür 2 mit Überlänge aufgerollt:
- mit Spannungsversorgung über 0,75mm² Kabel für Kl.30, Kl.15 und Kl.31
- mit Türkriterium einzeln für Tür 2 mit +24V bei Tür2 geöffnet und 0V bei Tür 2 geschlossen.
- mit Türkriterium offen Signal +24V, bereits bei beginnender Türöffnung.
- Signal steht an bis Tür wieder geschlossen ist.
- mit 30 Minuten Nachlaufzeit für Türkriterium nach Zündung aus.
- mit Ethernetkabel CAT6 Werks-LU von Tür 2 bis in das NT-Fach verlegt und aufgerollt.
- über Tür 2 mit M12-Stecker
- im NT-Fach mit M12-Stecker

mit EBM Sensor über der Tür 3
- mit folgender Verkabelung jeweils über der Tür 3 im Hinterwagen mit Überlänge aufgerollt:
- mit Spannungsversorgung über 0,75mm² Kabel für Kl.30, Kl.15 und Kl.31
- mit Türkriterium einzeln für Tür 3 mit +24V bei Tür3 geöffnet und 0V bei Tür 3 geschlossen.
- mit Türkriterium offen Signal +24V, bereits bei beginnender Türöffnung.
- Signal steht an bis Tür wieder geschlossen ist.
- mit 30 Minuten Nachlaufzeit für Türkriterium nach Zündung aus.
- mit Ethernetkabel CAT6 Werks-LU von Tür 3 bis in das NT-Fach verlegt und aufgerollt.
- über Tür 3 mit M12-Stecker
- im NT-Fach mit M12-Stecker

Für weitere Einzelheiten wird auf die 02. Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Moorweide 13
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935

Alle Fahrzeuge des Auftraggebers sollen mit einem automatischen Fahrgastzählsystems ausgestattet werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

Gewertet wird der angebotene Gesamtpreis für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Automatischen Fahrgastzählsystems in rund 180 Bussen (Hardware/Software/Sonstiges)

Der niedrigste Gesamtpreis erhält 50 Punkte. Ein Gesamtpreis, der doppelt so hoch oder höher ist, erhält 0 Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote werden nach der unter Ziffer 4.2.1 genannten Formel ins Verhältnis gesetzt. Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung bis auf die erste Nachkommastelle gerundet. Maximal sind 50 Punkte erreichbar.

Gewichtung
51,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Reaktionszeit bei Störungen

Gewertet wird die Reaktionszeit bei Störungsfällen von Hard- und Software. Folgende Bepunktung wird vorgegeben:
1. < 24 Stunden: 10 Punkte
2. > 24 Stunden und < 48 Stunden: 5 Punkte
3. > 48 Stunden: 0 Punkte

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vorlage Konzept Datenmanagement via Bordrechner

Gewertet wird die Vorlage eines realisierbaren Konzepts zur Umsetzung der Vorgaben Ziffer 3.2 Absatz 6 und 7 der Leistungsbeschreibung inkl. Zeitplan auf max. 8 Seiten:
Ziffer 3.2 Absatz 6 und 7 der Leistungsbeschreibung lauten:
(6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen, die sich aus vorstehendem Absatz 4 an das "Bordrechnerprojekt" ergeben, zu definieren und ggf. entsprechende Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich weiterhin zur Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Bordrechner mit dem Ziel eines funktionsfähigen technischen Aufbaus und einer den Anforderungen gemäß Abschnitt "Anforderungen an das System" entsprechenden Datenlieferung.
(7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verfügbarkeit sämtlicher Komponenten, Ersatzteile und Dienstleistungen für einen Zeitraum von 10 Jahren zu garantieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit der Abnahme, den AG rechtzeitig von einer Produktabkündigung durch den Hersteller zu informieren, so dass der AG in der Lage ist, notwendige Ersatzteile im Rahmen einer "Last-Order" zu den Preisen gemäß Ersatz- und Verschleißteilangebot zu bestellen. Dies setzt voraus, dass der Auftragnehmer von der Einstellung der Produktion Kenntnis erlangt hat.
Max.: 10 Punkte
Fehlendes oder nicht realisierbares Konzept: 0 Punkte

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vorlage Verbindliche Zusicherung Mate-rial- und Personalverfügbarkeit ab Zuschlag

Gewertet wird die Zusicherung, dass ab Zuschlag alle erforderlichen Komponenten, Materialien und Personale zum unmittelbaren Arbeitsbeginn verfügbar sind. Zusicherung ab Zuschlag 10 Punkte, Zusicherung ab 01.03.2026 5 Punkte, keine Zusicherung 0 Punkte

Gewichtung
9,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzlich zum eigenständig betriebenen automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) soll der Bieter optional eine Lösung anbieten, bei der der vorhandene Bordrechner des Fahrzeugs als zentrale Einheit genutzt wird. Die angebotene Option muss gewährleisten, dass:
- die Verarbeitung, Speicherung und Weiterleitung der Zähldaten über den vorhandenen Bordrechner erfolgt,
- alle Funktionen des AFZS ohne Einschränkung auch bei Nutzung des Bordrechners als Zentraleinheit gewährleistet bleiben,
- die Schnittstellen, Protokolle und technischen Voraussetzungen zur Integration eindeu-tig beschrieben werden,
- sowohl die alleinstehende Lösung als auch die Integrationsvariante vollständig kalkuliert und als getrennte Positionen im Angebot ausgewiesen werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Nutzung der allein-stehenden Lösung oder der Integrationsvariante dem Auftraggeber vorbehalten bleibt.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die MOIN GmbH führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 1, § 15 SektVO durch.

In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, wählt die MOIN GmbH die Bewerber nach ihrer Eignung aus. Die MOIN GmbH wird voraussichtlich 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes auffordern. Es wird sich ausdrücklich vorbehalten bereits auf dieses Angebot den Zuschlag zu erteilen.

Nach dem Einreichen des Erstangebots werden die Bieter ggf. zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und anschließend zur Abgabe des finalen Angebots aufgefordert.

Die Einzelheiten dazu sowie zum gesamten Ablauf des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den abrufbaren Vergabeunterlagen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


ausschließlich über die Bieterkommunikation bei DTVP

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBTMHAF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

vgl. die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Fehlende Zuverlässigkeit, siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Eigenerklärungen unter 3.A:

Die Bieter erklären:
Wir erklären als Unternehmen,

- dass für uns kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.

§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB lautet wie folgt:

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Die MOIN GmbH weist zudem auf § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vom 16.07.2021 hin. Danach gilt Folgendes:

Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. Auf die Regelungen des LkSG wird hingewiesen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Betriebshaftpflichtversicherung, siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Eigenerklärungen unter 3.B, Ausschlusskriterium:

Die Bieter erklären:

- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen:

- Für Personen- und Sachschäden: EUR 5 Mio.
- Für Vermögensschäden: EUR 3 Mio.

alternativ zu vorstehender Erklärung

- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestens drei Referenzen über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von jeweils mindestens 50 zertifizierten automatischen Fahrgastzählsystemen in Bussen bzw. Schienenfahrzeugen mit Inbetriebnahme im Zeitraum 2021 bis Oktober 2025 (siehe 01. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Eigenerklärungen unter 3.C im Eignungsformular.)

Angaben zur Referenz:

Die Referenzen werden nach Prüfung der Ausschlusskriterien nach den Bewertungskriterien aus der Anlage 03. Bewertungsmatrix gewertet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn.

Die Bieter erklären:

Hinweis: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen
sowie
- aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen: Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023:

1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen wie des Vorhabens Paks II und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder
e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten - den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden."

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Bieter erklären ferner:
Wir erklären ferner als Unternehmen,

- dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,

- dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben,

- dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird,

- dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

- dass die bei uns beschäftigten Mitarbeiter/-innen nicht unterhalb der Mindestentgelt-regelungen des Mindestlohngesetzes entlohnt werden.

- dass kein rechtskräftig festgestellter Verstoß gem. § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Die Bieter erklären:

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter/-innen unseres Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2021 - 2023 oder 2022 - 2024), beziffern wir wie folgt: [...]

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Am 31.12.2026 muss die gesamte Fahrzeugflotte der MOIN GmbH mit dem automaischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung