Das Leistungsbild Tragwerksplanung umfasst:
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der
Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
b) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten
c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen
b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der
Wirtschaftlichkeit
c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart
d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
e) Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung
f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die
Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven
Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und
Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der
tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der
Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau
e) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht
f) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
g) Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung
h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der
Kostenschätzung
i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk
unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen
Anforderungen
b) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen
c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der
statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners
d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur
Genehmigung
e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter
Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten
Ausführungspläne des Objektplaners
c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und
Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)
d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung
e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im
Ingenieurholzbau
c) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks
Insofern wird auf die Anlage 1.1_mhC_TWP_Grundleistung und für die Besonderen Leistungen auf Anlage 1.2_mhC_TWP_Besondere Leistungen verwiesen.