NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu
Agenturleistung Impuls Patientenorientierung
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Rheinstr. 45-46
12161
Berlin
Deutschland
Frauke Krings
einkauf@patientenberatung.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBRMAA6

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBRMAA6/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Auftragsgegenstand ist die vollständig gestalterische, strukturelle und kommunikative Aufbereitung des "Impuls Patientenorientierung 2026" auf Basis eines durch die Stiftung erstellten inhaltlichen Konzepts sowie redaktionell ausgearbeiteter Inhalte. Die inhaltliche Erstellung der Texte erfolgt durch das Redaktionsteam der Stiftung. Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgabe, diese Inhalte in eine konsistente, visuell strukturierte und publikationsfähige Form zu überführen. Hierzu gehört insbesondere die gestalterische Umsetzung, die strukturierende Begleitung der Inhaltsaufbereitung sowie die visuelle Aufbereitung von Daten und Inhalten, einschließlich der Weiterentwicklung bestehender grafischer Elemente und Layoutstrukturen.
Ziel ist ein publikationsfähiges Endprodukt mit hohem Wiedererkennungswert, das das bestehende Format weiterentwickelt und zugleich in seiner visuellen Logik konsistent fortführt.

Weiter Informationen enthält die Leistungsbeschreibung.

Haupterfüllungsort

online

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn alsbald nach Zuschlagserteilung. Weitere Informationen enthält die Anlage zum Leistungsverzeichnis.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft folgende Erklärungen abzugeben:

Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 4 zu verwenden.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen abzugeben:

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.

Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen mit jeweils einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr:

- Personen- und Sachschäden: mind. EUR°500.000

- Vermögensschäden: mind. EUR°500.000

Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2022, 2023, 2024).

Mindestanforderung: Der tätigkeitsspezifische Umsatz muss mindestens 200.000 Euro (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei Jahre betragen.

Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 5 zu verwenden.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft folgende Erklärungen abzugeben:

Referenzen
Geeignete Referenzen über vergleichbare, früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

Die entsprechende Tabelle in Anlage 6 ist auszufüllen und um ggf. eigene Anlage zu ergänzen.

Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Projekte zur Gestaltung, redaktionellen Aufbereitung und kommunikativen Umsetzung von Publikationen, Berichten, Studien oder vergleichbaren Formaten. Besonders relevant sind Referenzen im Umfeld öffentlicher, gemeinnütziger oder stiftungsnaher Organisationen sowie idealerweise im Gesundheitswesen.

Sonstige

Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären (§ 31 Abs. 1 UVgO). Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, bei einem Auftragswert ab 30.000 EUR, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.

Liegt bei einem Bieter ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er

für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,

die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und

konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Der Auftraggeber bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bieter.

Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bieter nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat.

Kommt der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bieter nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 7 zu verwenden.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

01.06.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

10.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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