NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Färbeeindeckautomat Lichtenberg

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.05.2026
12.06.2026 10:00 Uhr
12.06.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Sana Klinikum Lichtenberg (Träger Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH)
HRB 43259
Fanningerstraße 32
10365
Berlin
Deutschland
DE300
ausschreibungen@sana.de
+49 3055180

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38000000-5
33100000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Sana Klinikum Lichtenberg beabsichtigt einen Färbeindeckau-tomaten neu zu beschaffen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Sana Klinikum Lichtenberg beabsichtigt einen Färbeindeckau-tomaten neu zu beschaffen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt zu entnehmen.
Die Geräte sowie Ausstattungen sind unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten anzubieten.

Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Lieferung, Montage, Auf-stellung, Installation und Inbetriebnahme des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen An-gebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbe-reiches.

Die Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu er-bringen.

Der Abschluss eines Kaufvertrages ist obligatorisch.

Ein Ortstermin kann in der Kalenderwoche 21 vor Ablauf der Ange-botsfrist durchgeführt werden, ist jedoch nicht verpflichtend.
Bieter, die an einem Ortstermin teilnehmen möchten, haben die Vergabestelle bis spätestens zum 11.05.2026 darüber zu informie-ren. Nach fristgerechter Anmeldung erhalten die interessierten Bieter die entsprechenden Informationen zum Ortstermin. Jeder Bieter erhält einen eigenständigen Ortstermin.
Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei soll geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Ein-richtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut wer-den kann (z.B. Servertechnik) und welche ergänzenden Maßnahmen notwendig sind. Die Angebotsfrist wurde deshalb mit 40 Tagen ange-setzt.

Die Installation soll schnellst möglich voraussichtlich in Q3/2026 er-folgen.

Das Sana Klinikum Lichtenberg (Träger Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH) ist Empfänger von Fördermitteln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet.

In dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) sind die vom Bieter auszufül-lenden Felder bzw. Excel-Tabellenblätter gelb hinterlegt.

Es sind Muss-Kriterien, Wertungsfragen sowie Informationsfragen in dem Leistungsverzeichnis zu beantworten. Als Antwortkategorie ste-hen für Muss- und Wertungsfragen die Auswahl ja und nein zur Ver-fügung. Bei den Muss-Kriterien führt eine Beantwortung mit nein zum Ausschluss des Angebots.

Die auszufüllenden Wertungsfragen werden mit einem fixen Gewich-tungsfaktor pro Kriterium multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren kön-nen pro Wertungsfrage unterschiedlich sein und sind hinter jeder Wertungsfrage aufgeführt.

Im vorliegenden Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis benannten Spezifikationen Bezug genommen. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Angebote vollständig und eindeutig auf Grundlage der vorgegebenen Produktspezifikationen zu erstellen. Änderungen oder Ergänzungen der geforderten Leistungen sind nicht gestattet.

Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2).

Umfang der Auftragsvergabe

0,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Fanningerstraße 32
10365
Berlin
Deutschland
DE300

Standort
Sana Klinikum Lichtenberg
Träger
Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische Anforderungen

Technische Anforderungen

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nutzerbewertung

Nutzerbewertung

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Investitionskosten + Servicekosten über 10 Jahre

Investitionskosten + Servicekosten über 10 Jahre

Gewichtung
55,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Vertrag: Der Auftrag kann verlängert werden: Mit Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBLMFBW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht gem § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gem § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.

Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor.

Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.

Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden.
Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen

Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen.
und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen:
- Erklärung Tarif- und Mindestlohn
- Erklärung Antikorruption
- Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Erklärung zur Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Kommission vom 16 Juni 2025
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.

§ 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung

§ 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung

§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu begehen
§ 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

§ 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
§ 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
§§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
§ 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung)
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.

Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung

Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Erklärungen unter Ziffer II "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts.
oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden.
Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen ("in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags"). Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.
Hinweis:
Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Erklärung, dass mein/unser Unternehmen gem. DIN EN ISO 13485 oder ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen.
Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt.
Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Erklärung, dass die angebotenen Geräte den Anforderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) entsprechen und über eine gültige CE-Kennzeichnung verfügen.
Ein entsprechender Nachweis der EU-Medizinprodukteverordnung ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt. Alle Produkte des Angebotes müssen eine gültige CE-Kennzeichnung besitzen, die zugehörigen Zertifikate sind auf Verlangen vorzulegen.
Der Nachweis der oben genannten Anforderungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist (eigene Beschäftigte, Vollzeitäquivalent, Stichtag: jeweils der 31.12.).
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Hinweis:
Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Bestätigung, die Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und Einwilligung, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden:
- Erklärung zum Datenschutz.
- Vereinbarung Auftragsverarbeitung.
Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Nachhaltigkeit
In diesem Vergabeverfahren werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtig. Der Bieter hat in seinem Angebot mit dem Dokument "2.8 Anwendung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette" darzulegen, wie Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette umgesetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das oben genannte Dokument in deutscher Sprache auszufüllen ist und etwaige ergänzende Unterlagen, Nachweise oder Zertifikate zu diesem Dokument ebenfalls in deutscher Sprache eingereicht werden müssen. Die Wertung der Nachhaltigkeit fließt in die Angebotswertung ein und ist aus der Wertungsmatrix aus dem Dokument "6.2 Vertragsanlage 1 Leistungsbeschreibung und Preisblatt" zu entnehmen.
Bei der Vorlage handelt es sich um eine Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Zwischen KW 26 und KW 27 ist ein entsprechender Referenzstellenbesuch vorgesehen. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für den Referenzstellensuch sind nachstehend aufgeführt:

Dauer 1,5 Stunden
Teilnehmer 3 Teilnehmer

Dieser Termin findet in Abwesenheit des Bieters statt. An dem Termin nimmt lediglich der Auftraggeber und seine entsprechenden Vertreter teil.

Im Rahmen des Referenzstellenbesuchs werden die vom Bieter benannten Referenzprojekte vor Ort besichtigt. Ziel des Besuchs ist es, die praktische Umsetzung sowie die Leistungsfähigkeit und Qualität der erbrachten Leistungen zu überprüfen und zu bewerten.

Besichtigt und bewertet werden insbesondere:

- Gesamteinschätzung hinsichtlich Verarbeitungsqualität der Maschine, Wischdesinfektionsmöglichkeit, Service, Einarbeitung und Training.

- Bedienbarkeit hinsichtlich Möglichkeiten der Bedienung, Einfache und bedienerfreundliche Oberfläche und Umfang Anwenderspezifischer Einstellungen.

- Funktionalität hinsichtlich Handhabung Beladungsträger (Racks), Handhabung Verbrauchsmaterialien (Folie, Reagenzien), Individuell einstellbare Färbeprogramme, Alarme und Fehlfunktionen, Laufzeiten

Die Ergebnisse des Besuchs sind Bestandteil der Nutzerbewertung. Die explizite Wertung der Kriterien kann aus dem Leistungsverzeichnis entnommen werden
Der Bieter hat das nächstgelegene geeignete Referenzobjekt an den Auftraggeber (Sana Klinikum Lichtenberg, Fanningerstraße 32, 10365 Berlin) zu benennen
Der Referenzstellenbesuch erfolgt im offenen Verfahren erst nach Öffnung der Angebote. Zur Wahrung der Gleichbehandlung und Vertraulichkeit wird sichergestellt, dass die seitens des Auf-traggebers am Referenzstellenbesuch beteiligten bewertenden Personen keine Einsicht in die Angebotsunterlagen oder deren Inhalte erhalten.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Erklärung, dass die angebotene Gesamtlösung gemäß den Vorgaben der DakkS gem. ISO DIN 130485 akkreditierungsfähig ist.
Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt.
Der Nachweis der oben genannten Anforderungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Mit der Abgabe eines Angebots erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen
erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind.

Mindestanforderungen:
- Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
- Ein Referenzprojekt muss für den angesetzten Referenzstellenbesuch geeignet sein. Der Bieter hat das nächstgelegene geeignete Referenzobjekt an den Auftraggeber (Sana Klinikum Lichtenberg, Fanningerstraße 32, 10365 Berlin) zu benennen
- Vergleichbar ist die Referenz, wenn sich das Referenzprojekt um die Lieferung, Montage, Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme von Färbeeindeckautomaten handelt und die wesentlichen Anforderun-gen in der Leistungsbeschreibung erfüllt.
- Jede einzureichende Referenz (insgesamt 3), muss über einen Pathologiestandort (Schwerpunktversorger) verfügen und ein Auftragsvolumen von mindestens 20.000 Fällen pro Jahr vorweisen können.
- Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen:
- Name des Referenzgebers mit Adresse sowie Name des Referenzprojekts
- Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt
- Angaben zum Schwerpunktversorger und Pathologiestandort
- Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Kontaktdaten
- Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber
- Bettenanzahl der Referenzeinrichtung
- Zeitraum der erbrachten Leistungen
- Auftragsvolumen des Referenzauftrags
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle
Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.

Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung