Der Auftraggeber hat in diesem Verfahren einen Auftrag über Beratungs- und Planungsleistungen für die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) für die Errichtung des Neubaus für das NCT (Nationales Centrum für Tumorerkrankungen) vergeben.
Das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (kurz: NCT) ist eine langfristig angelegte Kooperation zwischen dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), exzellenten Partnern in der Universitätsmedizin und weiteren herausragenden Forschungspartnern an verschiedenen Standorten in Deutschland. Die onkologischen Spitzenzentren Tübingen-Stuttgart (CCC-TS) und Ulm (CCCU) bilden den gemeinsamen Standort NCT SüdWest.Am Hauptstandort NCT SüdWest in Tübingen wird vom Universitätsklinikum Tübingen ein Neubau geplant.Der Auftraggeber beabsichtigt, die Planung und Errichtung des Gebäudes in einer Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer (TU) zu vergeben (Planen & Bauen). Dafür ist als wesentliche Ausschreibungsgrundlage eine Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) erforderlich, die vom Auftragnehmer erarbeitet werden soll.
Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort am Standort des Auftraggebers.
Gesamthonorar
Durchschnittlicher Stundensatz
Personalkonzept
Methodisches Konzept
Optional kann der Auftragnehmer mit der Begleitung des TU-Vergabeverfahrens sowie der Qualitätssicherung während der Ausführung der Leistungen durch den Totalunternehmer beauftragt werden.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.