Der Auftraggeber beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über die Belieferung der städtischen Grundschulen und Kindertagesstätten mit Mittagsverpflegung zu vergeben.
Der Auftragnehmer beliefert die nachfolgend genannten Einrichtungen des Auftraggebers mit Mittagessen. Während der niedersächsischen Schulferien und der vom Auftraggeber festzulegenden Schließzeiten der Kindertagesstätten erfolgt keine Belieferung.- Kindergarten Soltauer Straße, Soltauer Straße 5a, 29683 Bad Fallingbostel- Kita Dorfmark, Marktstraße 6, 29683 Bad Fallingbostel (OT Dorfmark)- Kita Edith-Stein-Weg, Edith-Stein-Weg 14, 29683 Bad Fallingbostel- Kita Farbklecks, Heinrichsstraße 16, 29683 Bad Fallingbostel- Grundschule Bad Fallingbostel, Michelsenstraße 3, 29683 Bad Fallingbostel- Grundschule Dorfmark, Schulstraße 26, 29683 Bad Fallingbostel (OT Dorfmark)Das Verpflegungssystem Cook & Hold-Verfahren (Warmbelieferung) ist zu verwenden. Die zu beliefernden Einrichtungen sind nicht darauf eingerichtet, etwa ein Tiefkühlsystem umzusetzen. Es bestehen weder Kühl-, noch flächendeckend ausreichende Warmhaltemöglichkeiten vor Ort, vollständige Küchen sind nicht vorhanden. Ebenso ist die Stadt aufgrund der aktuellen Personalsituation nicht in der Lage, die für das Aufwärmen kompletter Mahlzeiten erforderlichen zusätzlichen Personalkapazitäten in den Einrichtungen bereitzustellen. Die Mittagsverpflegung ist daher nur im Cook & Hold-System umsetzbar, das keine umfangreiche Infrastruktur und Personalausstattung vor Ort erfordert.Insgesamt sind pro Monat ca. 2.700 Mahlzeiten für Kindertagesstätten und ca. 2.300 Mahlzeiten für Grundschulen zu liefern (geschätzte Angaben, keine Zusicherung bestimmter Mengen).Nähere Informationen zum Leistungsinhalt sind den bereitgestellten Vertragsunterlagen (Teil B der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit endet zunächst mit Ablauf des 31.07.2029 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.
Belieferung diverser Einrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Fallingbostel.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Eignungskriterien, NachweiseDer Auftraggeber wird die Eignung der Bieter anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen.2. NachunternehmerBieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.3. EignungsleiheSollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Angebot seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 VgV).4. BietergemeinschaftenFür Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025, insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen (Angebotsschreiben, Teil C). Mindestanforderung: Jahresumsatz aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen mindestens 100.000 EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025.
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder eines Ausschließlichkeitsvermittlers (Nachweis beizufügen).
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). Mindestanforderung: Es ist mindestens eine Referenzleistung über nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge aus den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) vorzulegen.
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Nachweis der Bonität des Bieters durch Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunft oder Bestätigung einer Geschäftsbank (Nachweis beizufügen).
Der Auftraggeber verlangt von Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Gemäß Vertragsunterlagen (Teil B der Vergabeunterlagen).