Die GfA A.d.ö.R. beabsichtigt auf Grundlage des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses die
Erneuerung der Hg Rohgasmessungen Linie 1 und Linie 3 wie folgt: Zuerst erfolgt die
Erneuerung des Messgerätes der Linie 1 und bei deren Bewährung des Systems über 6
Monate, soll auch die Erneuerung des Messgerätes an der Linie 3 umgesetzt werden. Sollte
sich die Messung an Linie 1 als ungeeignet erweisen, erfolgt eine Rückabwicklung des
Gerätes. Der Umbau soll während des Betriebes der Verbrennungslinien erfolgen, die Zeit
ohne Messsignal darf maximal zwei Werktage betragen.