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Verfahrensangaben

Planung und Sanierung sowie Teilneubau Altes Hallenbad Gabelsbergerstraße Regensbu...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH
DE812596192
Greflingerstraße 26
93055
Regensburg
Deutschland
DE232
ausschreibungen@dasstadtwerk.de
+49 941601-0
+49 941601-2175

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
t:0981531277
Promenade 27 (Schloss)
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 98153-1277

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45212212-5
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die "das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH" ist für den Betrieb der kommunalen Bäder in Regensburg verantwortlich. Die "das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH" ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerk Regensburg GmbH. Diese wiederum ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Regensburg.
Die "das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH" ist Eigentümerin der kommunalen Bäder und für den baulichen Erhalt und den Betrieb der Bäder verantwortlich.
Im Bäderbereich betreibt die "das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH" u.a. das Hallenbad in der Gabelsbergerstraße im Stadtkern von Regensburg ("Altes Hallenbad" genannt). Das Gebäude des Hallenbads stammt aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts (Einweihung: 1955). Es wurde als Bürgerbau mit großer Unterstützung der Bevölkerung errichtet und stellt nach wie vor einen Identifikationspunkt für die Stadtgesellschaft in Regensburg dar. Mit seiner Lage unmittelbar am grünen Gürtel der östlichen Altstadt hat das "Alte Hallenbad" eine besondere Bedeutung für die Innenstadt von Regensburg. Die Erschließung erfolgt über die Gabelsbergerstraße. Neben der allgemeinen öffentlichen Nutzung durch die Bürgerschaft und Vereine wird das Alte Hallenbad auch intensiv für den Schulsport genutzt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Neubauten müssen sich damit nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Für eine weitere zukunftsorientierte, nachhaltige und wirtschaftliche Nutzung des Alten Hallenbads ist eine umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes und ein baulicher Umbau sowie eine bauliche Erweiterung erforderlich. Nur so kann langfristig ein zukunftssicherer und wirtschaftlicher Bäderbetrieb sichergestellt werden.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind verschiedene Realisierungsvarianten untersucht worden. Als technisch und wirtschaftlich sinnvollste Realisierungsvariante hat sich eine Sanierung verbunden mit einem Teilneubau herausgestellt. Bei dieser Umsetzungsvariante wird von folgenden Rahmenparametern ausgegangen:
- Erhalt des in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Hauptgebäudestraktes inkl. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen
- Abbruch der westlichen und östlichen Anbauten
- Neubau eines Anbaus an der Ostseite und Westseite
- Neubau eines Lehrschwimmbeckens im Erdgeschoss
- Neugestaltung des Vorplatzes
Die Rahmenparameter dieser Umsetzungsvariante sind Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung Planung und Bau.
Im Einzelnen ist die Sanierung mit angegliedertem Neubauanteil mit folgenden Einheiten geplant:
- Eingangsbereich und Verwaltung
- Personalbereich
- Badebereich mit Umkleiden (Hallenbad inkl. Lehrschwimmbecken und Kleinkindbereich)
- Sauna-/Dampfbadbereich (integriert im Badebereich)
- Technikflächen
Die Stadt Regensburg als kommunale Gesellschafterin beabsichtigt, einen Baukostenzuschuss gemäß dem Bayerischen Gesetz über den Finanzausgleich (FAG) zu beantragen und damit die Schulsportnutzung zu unterstützen. Die Regierung der Oberpfalz hat mit Schreiben vom 07. Januar 2025 (Anlage 2) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Vergabe der kombinierten Planungs- und Bauaufträge für eine mögliche spätere Förderung nach Art. 10 BayFAG gegenüber der Stadt Regensburg erteilt.
Zur Sicherstellung der Kostensicherheit vor dem Hintergrund des vorhandenen Budgets und der erwarteten Förderung aus FAG-Mitteln sowie aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der Projektrealisierung hat sich die Auftraggeberin entschieden, die Leistungen für die Realisierung des Projekts als Gesamtvergabe der Planungs-, Bau-, und Bauzwischenfinanzierungsleistungen zu vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es sollen folgende Leistungen an den späteren Auftragnehmer vergeben werden:
- die vollständige Planung (Objektplanung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für die Sanierung und den Um-/Neubau,
- Planung und Abbruch der Bestandsgebäude (Ost und West)
- Sanierung des Bestandsgebäudes und schlüsselfertiger Um-/Neubau der Anbauten, des neuen Lehrschwimmbeckens und die Gestaltung des Vorplatzbereiches
- Erschließung und Anschluss des Gebäudes an die Versorgungsleitungen für alle notwendigen Medien
- Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur Abnahme des Gesamtwerks unter Berücksichtigung von vertraglich definierten Abschlagszahlungen
- Übernahme von Wartungs- und Inspektionsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen (Dach-/Dachabdichtung Neubau für 10 Jahre und 5 Jahre für Neubau von baulichen und technischen Anlagen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
05.08.2026
30.06.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Regensburg
Deutschland
DE232

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Städtebau & Architektur

1.1 städtebauliche Prägnanz, Struktur und Gliederung der Baukörper & Einbindung des Baukörpers in den Außenraum mit Wirkung zur Umgebungsbebauung und zum angrenzenden Park 1.2 Gestaltung des/ der Baukörper(s) und Fassaden & Materialkonzept 1.3 Aufenthaltsqualität und Gestaltung der Innenbereiche (einschl. Materialkonzept) 1.4 Anordnung und Gestaltung der Außenbereiche und Freiflächen sowie Anordnung im Bezug auf den angrenzenden Park und die Anbindung an Bushaltestelle(n) & äußere Erschließung

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Funktionalität

2.1 Erfüllung der funktionalen Vorgaben und Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms und des Betriebskonzeptes 2.2 Anordnung der Raumgruppen inkl. Nutzerfreundlichkeit, einschl. Eingangssituation/ innerer Erschließung/ Verkehrsströme 2.3 Flächeneffizienz/ -verbrauch

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
(Bau-) Qualität & Nachhaltigkeit

3.1 Qualität, Dauerhaftigkeit & Nachhaltigkeit der Baukonstruktion sowie der Außenanlagen & Ausstattung 3.2 Bauliche Nachhaltigkeit durch Sanierung und Ertüchtigung bestehender Bausubstanz und Wiederverwertung abzubrechender Materialien 3.3 Qualität, Dauerhaftigkeit & Nachhaltigkeit der techn. Gebäudeausstattung 3.4 (P1) "Wärme-Gestehungskosten" WGKSAH (* 3.5 (P2) "CO2-Emissionsfaktor" fCO2,SAH (**

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Barwert der Summe der vom Auftraggeber zu leistenden Zahlungen gem. Angebotsformular "Preisblatt" Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbarwert erhält die Maximalpunktzahl. Angebote, deren Preis 50% über dem niedrigsten Barwert eines wertbaren Angebotes liegen, erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt die Punktevergabe linear gerundet auf Zwei-Nachkommastellen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote