Die "das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH" ist für den Betrieb der kommunalen Bäder in Regensburg verantwortlich. Die "das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH" ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerk Regensburg GmbH. Diese wiederum ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Regensburg.Die "das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH" ist Eigentümerin der kommunalen Bäder und für den baulichen Erhalt und den Betrieb der Bäder verantwortlich.Im Bäderbereich betreibt die "das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH" u.a. das Hallenbad in der Gabelsbergerstraße im Stadtkern von Regensburg ("Altes Hallenbad" genannt). Das Gebäude des Hallenbads stammt aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts (Einweihung: 1955). Es wurde als Bürgerbau mit großer Unterstützung der Bevölkerung errichtet und stellt nach wie vor einen Identifikationspunkt für die Stadtgesellschaft in Regensburg dar. Mit seiner Lage unmittelbar am grünen Gürtel der östlichen Altstadt hat das "Alte Hallenbad" eine besondere Bedeutung für die Innenstadt von Regensburg. Die Erschließung erfolgt über die Gabelsbergerstraße. Neben der allgemeinen öffentlichen Nutzung durch die Bürgerschaft und Vereine wird das Alte Hallenbad auch intensiv für den Schulsport genutzt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Neubauten müssen sich damit nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.Für eine weitere zukunftsorientierte, nachhaltige und wirtschaftliche Nutzung des Alten Hallenbads ist eine umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes und ein baulicher Umbau sowie eine bauliche Erweiterung erforderlich. Nur so kann langfristig ein zukunftssicherer und wirtschaftlicher Bäderbetrieb sichergestellt werden.Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind verschiedene Realisierungsvarianten untersucht worden. Als technisch und wirtschaftlich sinnvollste Realisierungsvariante hat sich eine Sanierung verbunden mit einem Teilneubau herausgestellt. Bei dieser Umsetzungsvariante wird von folgenden Rahmenparametern ausgegangen:- Erhalt des in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Hauptgebäudestraktes inkl. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen- Abbruch der westlichen und östlichen Anbauten- Neubau eines Anbaus an der Ostseite und Westseite- Neubau eines Lehrschwimmbeckens im Erdgeschoss- Neugestaltung des VorplatzesDie Rahmenparameter dieser Umsetzungsvariante sind Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung Planung und Bau.Im Einzelnen ist die Sanierung mit angegliedertem Neubauanteil mit folgenden Einheiten geplant:- Eingangsbereich und Verwaltung- Personalbereich- Badebereich mit Umkleiden (Hallenbad inkl. Lehrschwimmbecken und Kleinkindbereich)- Sauna-/Dampfbadbereich (integriert im Badebereich)- TechnikflächenDie Stadt Regensburg als kommunale Gesellschafterin beabsichtigt, einen Baukostenzuschuss gemäß dem Bayerischen Gesetz über den Finanzausgleich (FAG) zu beantragen und damit die Schulsportnutzung zu unterstützen. Die Regierung der Oberpfalz hat mit Schreiben vom 07. Januar 2025 (Anlage 2) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Vergabe der kombinierten Planungs- und Bauaufträge für eine mögliche spätere Förderung nach Art. 10 BayFAG gegenüber der Stadt Regensburg erteilt.Zur Sicherstellung der Kostensicherheit vor dem Hintergrund des vorhandenen Budgets und der erwarteten Förderung aus FAG-Mitteln sowie aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der Projektrealisierung hat sich die Auftraggeberin entschieden, die Leistungen für die Realisierung des Projekts als Gesamtvergabe der Planungs-, Bau-, und Bauzwischenfinanzierungsleistungen zu vergeben.
Es sollen folgende Leistungen an den späteren Auftragnehmer vergeben werden:- die vollständige Planung (Objektplanung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für die Sanierung und den Um-/Neubau,- Planung und Abbruch der Bestandsgebäude (Ost und West)- Sanierung des Bestandsgebäudes und schlüsselfertiger Um-/Neubau der Anbauten, des neuen Lehrschwimmbeckens und die Gestaltung des Vorplatzbereiches- Erschließung und Anschluss des Gebäudes an die Versorgungsleitungen für alle notwendigen Medien- Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur Abnahme des Gesamtwerks unter Berücksichtigung von vertraglich definierten Abschlagszahlungen- Übernahme von Wartungs- und Inspektionsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen (Dach-/Dachabdichtung Neubau für 10 Jahre und 5 Jahre für Neubau von baulichen und technischen Anlagen)
1.1 städtebauliche Prägnanz, Struktur und Gliederung der Baukörper & Einbindung des Baukörpers in den Außenraum mit Wirkung zur Umgebungsbebauung und zum angrenzenden Park 1.2 Gestaltung des/ der Baukörper(s) und Fassaden & Materialkonzept 1.3 Aufenthaltsqualität und Gestaltung der Innenbereiche (einschl. Materialkonzept) 1.4 Anordnung und Gestaltung der Außenbereiche und Freiflächen sowie Anordnung im Bezug auf den angrenzenden Park und die Anbindung an Bushaltestelle(n) & äußere Erschließung
2.1 Erfüllung der funktionalen Vorgaben und Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms und des Betriebskonzeptes 2.2 Anordnung der Raumgruppen inkl. Nutzerfreundlichkeit, einschl. Eingangssituation/ innerer Erschließung/ Verkehrsströme 2.3 Flächeneffizienz/ -verbrauch
3.1 Qualität, Dauerhaftigkeit & Nachhaltigkeit der Baukonstruktion sowie der Außenanlagen & Ausstattung 3.2 Bauliche Nachhaltigkeit durch Sanierung und Ertüchtigung bestehender Bausubstanz und Wiederverwertung abzubrechender Materialien 3.3 Qualität, Dauerhaftigkeit & Nachhaltigkeit der techn. Gebäudeausstattung 3.4 (P1) "Wärme-Gestehungskosten" WGKSAH (* 3.5 (P2) "CO2-Emissionsfaktor" fCO2,SAH (**
Barwert der Summe der vom Auftraggeber zu leistenden Zahlungen gem. Angebotsformular "Preisblatt" Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbarwert erhält die Maximalpunktzahl. Angebote, deren Preis 50% über dem niedrigsten Barwert eines wertbaren Angebotes liegen, erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt die Punktevergabe linear gerundet auf Zwei-Nachkommastellen.
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).