Die REWAG beabsichtigt, Arbeiten für Großprojekte und Sonderbaumaßnahmen im Versorgungsnetz mit einer Laufzeit von 01.01.2026 bis 31.12.2027, sowie der Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.12.2028 zu vergeben. Ziel dieser Ausschreibung ist die Ermittlung von fachlich geeigneten Dienstleistern mit unterschiedlicher Qualifikation und Zulassung zur Erneuerung und zum Ausbau des Versorgungsnetzes.Die Arbeiten beinhalten Tiefbau- und Oberflächenarbeiten sowie die Verlege- und Montagearbeiten der Sparte Strom, Gas, Wasser und Fernwärme mit der Erstellung von Netzanschlüsse im Zuge von Erschließungs- oder Erneuerungsmaßnahmen.
Option zur Verlängerung um ein Jahr bis 31.12.2028
Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
Punktzahl Bieter XY= (Niedrigstpreis x 100 )/(Preis Bieter XY)
Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.Alle Bieter, die weniger als 30 Punkte erreichen, erhalten keinen Zuschlag.Der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium gilt sowohl während der vorliegenden Ausschreibung, als auch für die späteren Einzelausschreibungen.
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).