Rahmenvereinbarung Lieferleistung, Laufzeit 01.01.2026 bis 31.12.2026Die Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG KG) hat beschlossen, für den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektromobilität biszu 30 DC-Wallboxen mit einer maximalen Ladeleistung von 50 kW zu beschaffen. DieseLeistung muss auf 49 kW drosselbar sein. Jede Wallbox soll zwei Ladepunkte mit angeschlagenem CCS Combo 2 Kabel enthalten.
Siehe Leistungsbeschreibung A10
Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 80 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:Punktzahl Bieter XY= (Niedrigstpreis x 80 )/(Preis Bieter XY)Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.
Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 5 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:Punktzahl Bieter XY= (Niedrigstpreis x 5 )/(Preis Bieter XY)Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.
Die in der Anlage A11 Preisblatt anzugebende Lieferzeit wird folgendermaßen bewertet:bis 05 Wochen 10 Punkte06 - 10 Wochen 6 Punkte11 - 20 Wochen 4 Punkte21 - 30 Wochen 2 Punktemehr als 30 Wochen 0 Punkte
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).