Leistungsumfang Integrierte Planungsleistung (9.2):
Auf Grundlage der Beschreibung der Aufgabenstellung, des Raumbuches, sowie der zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen, ist im Rahmen der integrierten Planungsleistung ein Planungskonzept, zur Klärung der wesentlichen Vorentwurfsgedanken, zu erstellen, das jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaft vergütet wird, siehe Ziffer 11 AzA.
- Übersichtsplan M 1:2000: Die Darstellung soll als Schwarzplan die Einbettung der Planung im städtebaulichen Umfeld und die Erschließung der Maßnahme aufzeigen.
- Lageplan M 1:500: Alle Gebäudeteile mit Dachaufsicht und mit Angabe der jeweiligen Geschossigkeit, mit Aussage über die Flächen für die Erschließung (PKW, Feuerwehr, Fußgänger, Radfahrer), Flächen für die geplante Bring- und Hol-Zone (Kiss-&-Ride) Stellplätze, (Beh-STP und Fahrräder), Darstellung der Außenanlagen, der Pausenflächen und der Freisportflächen.
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:200: Alle Grundrisse der geplanten Gebäude, sowie alle für das Verständnis der Planung erforderlichen Ansichten und Schnitte. Im Erdgeschoß und auf Geschossen mit Freiflächen sind die äußeren Erschließungen und die wesentlichen Grundzüge der Freiflächen darzustellen. Raumbezeichnungen und Raumnummern sind unmittelbar in die Grundrisse einzutragen. Schnitte und Ansichten müssen den ursprünglich vorhandenen (strichliert) sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen. Bei den Ansichten sind eventuell erforderliche technische Dachaufbauten mit darzustellen. Die Geschosshöhe der Regelgeschosse wird vom Auftraggeber als Berechnungsgrundlage mit einheitlich 3,80 m vorgegeben (Abweichungen bedürfen einer Erläuterung). Als Außenwandstärke soll vorab einheitlich 0,45 m im geschlossenen Außenwandbereich angesetzt werden (Abweichungen bedürfen einer Erläuterung).
- Modell M 1:500: Das abzugebende Massenmodell des Baugrundstückes soll neben der Darstellung des / der Kindertagesstätten-Volumenkörpers auch die Struktur des Parkhausen mit aufzeigen.
- Berechnung des Bruttorauminhaltes und der Bruttogeschossfläche nach DIN 277: Berechnung des BRI und der BGF, einzeln für jedes Geschoss und in der Summe aller Geschosse, sowie getrennt nach Regelfall (R) und Sonderfall (S) des Planungsvorschlages.
- Flächenberechnung nach DIN 277: Folgende Flächen sind in leicht prüfbarer Weise unter Beifügung maßstäblicher Berechnungsskizzen DWG-Dateien oder Pläne zu ermitteln:
o NF - Nutzfläche (NF 1-6 sowie NNF 7) o VF - Verkehrsfläche
Folgende Verhältniswerte sind aus den oben genannten Berechnungen zu ermitteln: BRI (R) / BGF (R) und BRI (R) / NUF 1-6
Für die Berechnungen gelten die im Punkt Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:200 gemachten Angaben. Alle Berechnungen sind in leicht prüfbarer Weise unter Beifügung maßstäblicher Berechnungsskizzen oder Pläne zu erstellen und als eingefärbte Polygone in Grundrissskizzen aufzustellen abzugeben.
- Allgemeine Erläuterungen max. 1 Seite DIN A4: Erläuterungen in textlicher Form mit Hinweisen auf:
o Überlegungen zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Einbindung,
o Überlegungen zur Konstruktiven Grundlage des Parkhauses und wie der Entwurf auf den Bestand eingeht.
o Überlegungen zur Minimierung von benötigten Rückbaumaßnahmen,
o Überlegungen zur Minimierung des Stellplatzwegfalles,
o Überlegungen zu gestalterischen Ansätzen,
o Überlegungen zur funktionalen Umsetzung und Erschließung,
o Überlegungen zum Raumprogramm und dessen Umsetzung,
o Überlegungen zur Nachhaltigkeit, Materialwahl und Brandschutz,
o Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit des Entwurfes, im Bau und Unterhalt,
o Überlegungen zur energetischen Konzeption.
- Kosteneinschätzung
Auf Grundlage der erstellten Flächenberechnungen ist für das erstellte Entwurfskonzept eine erste Kosteneinschätzung der Kostengruppen 200 / 300 / 400 sowie Kostengruppe 500 auf eigenen Erfahrungswerten oder Kennzahlen in nachvollziehbarer Form beizulegen.
Die eingereichten Arbeiten der integrierten Planungsleistung werden nach erfolgter Vorprüfung durch eine Beurteilungskommission bezüglich der Erfüllung der nachfolgenden Kriterien bewertet und mit Punkten versehen. Die Wertung erfolgt im Vergleich zu den Mitbewerbern und/oder zum üblichen Standard der das Stadtwerk Regensburg GmbH. Zu jeder Arbeit wird eine schriftliche Wertungsbeurteilung erstellt.
Die durch die Beurteilungskommission erstellte Wertung wird einem Vertreter der Stadt Regensburg zur Entscheidung vorgelegt.
Die Vorprüfung der Planungsleistungen und die Beratung der Beurteilungskommission erfolgt durch je einen Vertreter der beteiligten Fachbereiche.
Die Beurteilungskommission setzt sich zusammen aus:
- das Stadtwerk Regensburg GmbH - Immobilienmanagement - Bauingenieur
- das Stadtwerk Regensburg GmbH - Immobilienmanagement - Architekt
- das Stadtwerk Regensburg GmbH - Geschäftsführung
- Vertreter der Stadt Regensburg
BEWERTUNG (siehe Zuschlagskriterien)
Die Bewertung der einzelnen Unterkriterien der integrierten Planungsleistung erfolgt anhand nachfolgendem Bewertungsschema:
Sehr gute Lösung: 90% bis 100%
Gute Lösung: 70% bis 89%
Ausreichende Lösung: 40% bis 69%
Unzureichende Lösung 0% bis 39%
Nachkommastellen werden aufgerundet.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform verschlüsselt einzureichen. Die Ausnahme davon bilden bestimmte Unterlagen der integrierten Planungsleistung. Diese sind formgerecht zu richten an:
das Stadtwerk Regensburg GmbH
Material / Infrastruktur
Abteilung Einkauf
Greflingerstraße 26
93055 Regensburg
Eingang R-Werk - Empfang EG
Angebote können Montag - Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr an oben genannter Stelle eingereicht werden.
Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt die Uhrzeit der Einlieferung beim Empfang/Poststelle der das Stadtwerk Regensburg GmbH, nicht die Aufgabe bei der Post oder anderen Versandunternehmen.