Die Abschlagsrechnungen sollen mindestens einen Umfang von 10.000,00 Euro + MwSt. enthalten, ggf. ist die Höhe der Abschlagszahlung mit der Bauleitung abzusprechen.
Die Abschlagssumme wird auf der Grundlage von prüfbaren Aufmaßen und Massenermittlungen nach entsprechendem Baufortschritt freigegeben.
Die Schlusszahlung wird innerhalb einer dem Umfang der erbrachten Leistungen entsprechenden Frist nach Einreichen der prüffähigen, vollständigen Schlussrechnung - jedoch frühestens nach Abnahme der Gesamtleistung - geleistet. Grundlage für die Schlussabrechnung sind lückenlose Aufmaße.