Gegenstand der Ausschreibung ist die Verlängerung bestehender sowie die Beschaffung zusätzlicher Citrix-Lizenzen einschließlich der zugehörigen Software-Subskriptionen und Herstellerleistungen. Ziel ist die Sicherstellung des laufenden Betriebs der Citrix-Infrastruktur sowie die bedarfsgerechte Erweiterung der Lizenzierung.
Der Auftrag umfasst die Verlängerung bestehender Citrix-Lizenzen sowie die Beschaffung zusätzlicher Citrix-Lizenzen einschließlich der erforderlichen Software-Subskriptionen, Wartungs- und Supportleistungen des Herstellers. Die Lizenzen werden zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der bestehenden Citrix-Umgebung benötigt.
Die zu beschaffenden Leistungen dienen der Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Betriebs der Virtualisierungs- und Anwendungsbereitstellungsplattform sowie der Anpassung der Lizenzierung an den aktuellen und zukünftigen Bedarf der Auftraggeberin.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Verlängerung bestehender Citrix-Lizenz- und Subskriptionslaufzeiten,Lieferung zusätzlicher Citrix-Lizenzen entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers,Bereitstellung der zugehörigen Herstellerleistungen (z. B. Updates, Upgrades und technischer Support gemäß Herstellerprogramm),Sicherstellung der Kompatibilität mit der vorhandenen Citrix-Infrastruktur,Übergabe aller für die Nutzung erforderlichen Lizenznachweise und Dokumentationen.
Die Einzelheiten zu Art, Umfang, Laufzeit und Stückzahlen der benötigten Lizenzen sind den Vergabeunterlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages.
Der Antrag ist unzulässig, soweit(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWBbleibt unberührt.3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB einAkteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. JederBewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderenVerfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinenTeilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen,hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung desTeilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Regensburg
§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Berufs-/Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung
Abgedeckte Mindeststummen pro Schadensfall und Person sind wenigsten:- Personenschäden: 1.500.000,00 Euro- alle sonstigen Schäden: 500.000,00 Eurojeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert
Bitte geben Sie mindestens drei Referenz für den angebotenen Auftrag über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, in den letzten höchstens drei Jahren erbrachte wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes (bzw. -zeitraums) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers an.
Mindestanforderung ist der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder vergleichbarer Normen/Anforderungen, der Nachweis eines detaillierten QM- und Risikomanagementsystems inkl. eines SOP-Systems für alle geforderten Kernprozesse sowie das Vorhandensein eines unabhängigen Qualitätssicherungssystems.