Jeder Bieter hat mit seinem Angebot gemäß § 6a VOB/A seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einem vergleichbaren Verzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) ausgefüllt vorzulegen und darüber hinaus bereits mit dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Angaben zu Referenzen einzureichen.
Der Nachweis der Eignung umfasst gemäß § 6a VOB/A folgende Angaben:
- Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).
- ACHTUNG: In diesem Verfahren bereits mit dem Angebot vorzulegen:
Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch Vorlage von mindestens drei Referenzen der letzten fünf Jahre in einem selbst erstellten Dokument oder unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblattes 444 (Referenzbescheinigung) mit den nachfolgenden Angaben:
- Ansprechpartner;
- Art der Baumaßnahme und der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum;
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
- Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung."
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WICHTIGER HINWEIS für präqualifizierte Bieter:
Bitte prüfen Sie bei einer Präqualifikation im eigenen Interesse, ob die dort hinterlegten Referenzen mit den in diesem Verfahren geforderten tatsächlich vergleichbar sind. Sofern dies nicht der Fall ist, reichen Sie bitte zusätzlich die geforderten Referenzen ein - ansonsten müsste Ihr Angebot ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Ausführungen der Verfahrensbedingungen unter Ziffer 5 zur Nachforderbarkeit von Referenzen.
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- Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).
- Die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).
- Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).
- Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden jeweils nicht unter EUR 3.000.000,- und für sonstige Schäden nicht unter EUR 1.000.000, -. Im Falle einer geringeren Deckungssumme sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
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Bitte beachten Sie die geforderten Deckungssummen.
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- Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124) auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen/Nachweise der zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.