Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das beigefügte Eignungsformular ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Hierin sind Angaben zum Unternehmen, zur Projektleitung, zu Referenzen sowie zur organisatorischen und personellen Leistungsfähigkeit darzulegen. Die im Eignungsformular geforderten Angaben und Nachweise sind Mindestanforderungen und damit Ausschlusskriterien. Ein Fehlen dieser Unterlage bei Angebotsabgabe sowie unvollständige oder fehlende Angaben und Nachweise im Eignungsformular führen zum Ausschluss des Angebotes.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen und in diesem Zusammenhang ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit dem zukünftigen Auftragnehmer abzuschließen.
Die Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzes, in der sich der Bieter verpflichtet, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an sein Unternehmen einzuhalten, ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Ein Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.